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Experten-Antwort

Nachversicherung

von Franz 7103.06.2019 | 12:58
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3 Antworten

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Ich bin seit 2011 in Rente und habe mir meine Rentenberechnung genau angesehen. Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Nachversicherung meiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit (12Jahre) Von 01.04.1968-31.03.1980 wurden mir insgesamt 10,9228 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Müßte nicht diese Zeiten mit 1,0 punkten pro Jahr bewertet werden? ICH BITTE UM ANTWORT

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz 71,

damals gab es pauschal pro Jahr 1 Entgeltpunkt für Wehrdienstleistende. Anhand der Länge des von Ihnen genannten Zeitraums (01.04.1968-31.03.1980) handelte es sich in dieser Zeit nicht (nur) um einen Wehrdienst sondern wohl auch um eine Zeit, die Sie als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verbracht haben. Bei Letzterem erhalten Sie nicht pauschal 1 EP. Die Entgeltpunkte ergeben sich vielmehr aus dem Entgelt, was tatsächlich nachversichert wurde.

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2 Antworten

Batrixam 03.06.2019 | 14:37
Hallo, nachversichert wird das Brutto-Entgelt, was Sie in der Dienstzeit tatsächlich verdient haben. MfG
W°lfgangam 03.06.2019 | 22:18
Hallo Franz71, die 'lautlose' Antwort ist knapp 40 Jahre alt - damals haben Sie einen Nachversicherungsbescheid erhalten/nachlesen!, der genau die Entgelte nach der (pauschal bewerteten 1,0 EP) Wehrpflichtzeit ausgewiesen hat ...alles richtig gelaufen, nachversicherte 'Beamte' erhalten nunmal nur Ihren Brutto-Sold/Versorgungsbezüge als SV-Entgeld im Rentenkonto. Gruß w.
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