Hallo Franz 71,
damals gab es pauschal pro Jahr 1 Entgeltpunkt für Wehrdienstleistende. Anhand der Länge des von Ihnen genannten Zeitraums (01.04.1968-31.03.1980) handelte es sich in dieser Zeit nicht (nur) um einen Wehrdienst sondern wohl auch um eine Zeit, die Sie als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verbracht haben. Bei Letzterem erhalten Sie nicht pauschal 1 EP. Die Entgeltpunkte ergeben sich vielmehr aus dem Entgelt, was tatsächlich nachversichert wurde.