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Experten-Antwort

Nachversicherung auch mit Auslandswohnsitz

von Peter Köpke28.01.2014 | 22:04
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4 Antworten

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Ich habe 4 Jahre und 2 Monate Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt. Es fehlen 10 Monate um die Wartezeit zu erfüllen. Kann ich auch im Ausland wohnend 10 Monate freiwillig nachversichern, um die Wartezeit zu erfüllen. Wie bezahle ich die fehlenden 10 Monate. Kann meine Schwester, die in Deutschland ein Konto hat den Betrag für mich anweisen, auf mein Versicherungskonto?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Köpke,

KSC und Sandra haben Ihnen schon die entscheidenden Empfehlungen und Hinweise gegeben. Als deutscher Staatsangehöriger können sie weltweit freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen.

Als in Brasilien beschäftigter Arbeitnehmer genießen sie die Vorzüge des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommens (seit 01.05.2013 in Kraft). Dazu gehört insbesondere, dass Rentenjahre in Deutschland und Rentenjahre in Brasilien zur Prüfung von Anspruchsberechtigungen zusammengezählt werden. Sollten Sie entsprechend mindestens 10 Monate Rentenpflichtzeiten in Brasilien zurückgelegt haben, so ist zusammen mit den deutschen Jahren die algemeine Wartezeit von 5 Jahren für einen deutschen Regelaltersrentenanspruch erfüllt.

Die Zahlung freiwilliger Beiträge zum Erwerb eines Rentenanspruchs wäre also möglich, aber nicht erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 28.01.2014 | 22:07
Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? In welchem Staat wohnen Sie? Gibt es da vielleicht ein SV Abkommen? Sie sehen, jede Menge Punkte, die zu berücksichtigen sind. Sind Sie Deutscher haben Sie egal wo Sie wohnen die Möglichkeit Beiträge zu zahlen.
Peter Köpkeam 29.01.2014 | 14:03
Ich bin Deutscher, bin in Brasilien bei einem lokalen Arbeitgeber beschäftigt und lokal rentenversichert, mit Brasilien besteht ein SV. Kann ich parallel zur bras Rentenversicherung bei der deutschen RV einzahlen, um die 5 Jahre Wartewzeit zu erfüllen oder geht das nicht weil ich im Ausland RV pflichtig bin?
sandraam 30.01.2014 | 08:44
Wenn Sie in Brasilien rentenversicherungs-pflichtig beschäftigt sind, werden diese brasilianischen Versicherungszeiten aufgrund des dt.-brasil. SV-Abkommens bei der Erfüllung der Wartezeit für eine deutsche Rente mitberücksichtigt. Insofern wäre die Zahlung vor freiwilligen Beiträgen m.E. nicht erforderlich, da die Wrtezeit von 60 Monaten für eine Regelaltersrente bei Zusammenrechnung der deutschen und brasilianischen Versicherungszeiten erfüllt sein dürfte. Verbindungsstellen für die Durchführung des Abkommens sind auf deutscher Seite folgende Träger: • Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Standort Würzburg • Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin GGf. dort konkret nachfragen.
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