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Experten-Antwort

Nachversicherung für Beamte

von Lena12.11.2011 | 15:40
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8 Antworten

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Ein Beamter verliert seinen Beamtenstatus, aus welchem Grund auch immer. Dann wird er bei der DRV nachversichert. Ich werde nicht richtig schlau aus dem § 8 Abs. 2 SGB VI . Wer zahlt wieviel nach? Besser gefragt, wird nur der Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber des jeweiligen Beamten nachgezahlt oder übernimmt der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil? Falls nein, kann der ausgeschiedene Beamte aus eigener Tasche sich nachversichern? Wirkt sich die Nachzahlung so aus, als hätte er in der Zeit Pflichtversicherungsbeiträge entrichtet und entsprechend Rentenpunkte erarbeitet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von „Schade“ aber auch den Beiträgen von „Gigi“ und von „Rosanna“ wird zugestimmt. Ergänzend wird allerdings noch angemerkt, dass die Beiträge, die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind, dynamisiert werden. D.h. Der Arbeitgeber soll durch die spätere Zahlung keinen Inflationsvorteil erlangen. Da er im Jahr, für den der Beitrag gilt, bisher keine Beiträge geleistet hatte, werden diese hochgerechnet. Im Ergebnis bedeutet dies für den Arbeitgeber, je später er zahlt desto größer ist Dynamisierung. Aber dies kann dem Versicherten tatsächlich egal sein. Der Arbeitgeber soll durch die Nachversicherung nicht besser gestellt werden, als ob er den Beitrag sofort entrichtet hätte.

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7 Antworten

Schadeam 12.11.2011 | 17:12
Der Dienstherr zahlt die vollen Beiträge ein. Der ehemalige Beamte hat nach der Nachversicherung seine Bruttolöhne, die er als Beamter hatte im Rentenkonto stehen - so als ob er mit diesem Lohn rentenversichert gewesen wäre.
Anitaam 12.11.2011 | 18:51
Da die Beiträge auf dem tatsächlichen Bruttogehalt basieren, ist es vergleichsweise wenig. Und Nachversicherung in einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (wie für die Angestellten) gibt es leider auch nicht.
Lenaam 12.11.2011 | 20:45
Vielen Dank, lieber Schade! Das bestätigt meine Vermutung. Ob tatsächlich Geld fließt? Davon bin ich noch nicht überzeugt. Da kann sicher der Experte der DRV weiterhelfen und beschreiben, wie das praktisch umgesetzt wird. Gruß, Lena
Schadeam 13.11.2011 | 01:24
Da fließt auch tatsächlich Geld und zwar ganz normal nach dem Schema Bruttolohn als Beamter mal Beitragssatz der Rentenversicherung......mehr muss man eigentlich nicht wissen.
Anitaam 13.11.2011 | 11:35
Wie es funktioniert, tangiert Sie doch gar nicht; in der Rentenauskunft erscheint die Zeit jedenfalls.
Gigiam 13.11.2011 | 12:53
Das ist ganz einfach: - Der Dienstherr listet die Entgelte auf - Der Dienstherr überweist den erforderlichen Rentenbeitrag - Die DRV übernimmt dann diese Zeiten in das Versicherungskonto und erteilt einen entsprechenden Bescheid. ("Alltagsarbeit für die Mitarbeiter") Gigi
Rosannaam 14.11.2011 | 00:01
Ob tatsächlich Geld fließt? Davon bin ich noch nicht überzeugt. Da kann sicher der Experte der DRV weiterhelfen und beschreiben, wie das praktisch umgesetzt wird. Gruß, Lena
Das ist ganz einfach: - Der Dienstherr listet die Entgelte auf - Der Dienstherr überweist den erforderlichen Rentenbeitrag - Die DRV übernimmt dann diese Zeiten in das Versicherungskonto und erteilt einen entsprechenden Bescheid. ("Alltagsarbeit für die Mitarbeiter") Gigi
Genau so ist es! ;-))
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