Guten Morgen,
in der Hoffnung, dass Sie mir helfen können, bedanke ich mich bereits für Ihre Antworten.
Ich habe bis vor Kurzem das Rechtsreferendariat in NRW absolviert und dieses mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen. Dieses ist als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis organisiert. Es wurde mir dann eine Nachversicherung in der DRV oder einem Versorgungswerk angeboten, wobei ich diese Entscheidung zunächst habe ruhen lassen, was mir bestätigt wurde.
Nunmehr beabsichtige ich, ab August zunächst als angestellter Rechtsanwalt für einige Zeit zu arbeiten. Mein Plan ist weiter, in etwa ein oder zwei Jahren zum Staat zu gehen und mich verbeamten zu lassen.
Meine Frage ist nun, wo ich eine Nachversicherung sinnvollerweise durchführen lassen sollte. Ich muss dazu sagen, dass ich bisher keinerlei Zeiten in der DRV gesammelt habe.
Wenn ich mich richtig eingelesen habe, dann kann ich mir aussuchen, ob ich bei der DRV oder dem anwaltlichen Versorgungswerk NRW nachversichert werde. In diesem Zusammenhang stellen sich mir jedoch mehrere Fragen. Ich habe gelesen, dass es (zumindest in NRW) nicht sinnvoll ist, seine Zeiten aus dem Referendariat im Versorgungswerk nachversichern zu lassen, da die gesammelten Zeiten auf Grund von § 19 V der Satzung des Versorgungswerkes NRW nicht berücksichtigt werden, weil sie sich auf Grund der geringen geleisteten Beiträge während des Rechtsreferendariats und des daraus resultierenden niedrigen Quotienten negativ auswirken würden auf einen späteren Versorgungsanspruch. Dies habe ich hier gelesen:
https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/nach-dem-refere…
Sollte ich das richtig verstanden haben, so ist eine Nachversicherung in NRW im Versorgungswerk also niemals anzuraten, oder? Es bliebe dann die Nachversicherung in der DRV, die jedoch unter der Prämisse einer späteren Verbeamtung auch relativ sinnfrei wäre in meinem Fall. Denn ich habe ja keinerlei Zeiten bisher angesammelt und ich wäre mit knapp 26 Monaten aus dem Referendariat weit von der 5-Jahres-Marke entfernt.
Was sollte ich also tun? Dennoch in der DRV nachversichern und darauf spekulieren, dass die eigenen Pläne sich eventuell doch irgendwann nochmal ändern und man doch noch einmal einen Job haben wird, bei dem man in die DRV einzahlt?
Und wie wirkt sich das alles auf einen potentiellen späteren Pensionsanspruch beim Staat aus, sollte ich in 2 Jahren verbeamtet werden? Macht es da einen Unterschied, ob ich mich bei der DRV oder im Versorgungswerk nachversichern lasse?
Ich danke Ihnen!