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Experten-Antwort

Nachversicherung nach Rechtsreferendariat - wo sinnvoll?

von Max12330.05.2020 | 11:03
1468 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen, in der Hoffnung, dass Sie mir helfen können, bedanke ich mich bereits für Ihre Antworten. Ich habe bis vor Kurzem das Rechtsreferendariat in NRW absolviert und dieses mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen. Dieses ist als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis organisiert. Es wurde mir dann eine Nachversicherung in der DRV oder einem Versorgungswerk angeboten, wobei ich diese Entscheidung zunächst habe ruhen lassen, was mir bestätigt wurde. Nunmehr beabsichtige ich, ab August zunächst als angestellter Rechtsanwalt für einige Zeit zu arbeiten. Mein Plan ist weiter, in etwa ein oder zwei Jahren zum Staat zu gehen und mich verbeamten zu lassen. Meine Frage ist nun, wo ich eine Nachversicherung sinnvollerweise durchführen lassen sollte. Ich muss dazu sagen, dass ich bisher keinerlei Zeiten in der DRV gesammelt habe. Wenn ich mich richtig eingelesen habe, dann kann ich mir aussuchen, ob ich bei der DRV oder dem anwaltlichen Versorgungswerk NRW nachversichert werde. In diesem Zusammenhang stellen sich mir jedoch mehrere Fragen. Ich habe gelesen, dass es (zumindest in NRW) nicht sinnvoll ist, seine Zeiten aus dem Referendariat im Versorgungswerk nachversichern zu lassen, da die gesammelten Zeiten auf Grund von § 19 V der Satzung des Versorgungswerkes NRW nicht berücksichtigt werden, weil sie sich auf Grund der geringen geleisteten Beiträge während des Rechtsreferendariats und des daraus resultierenden niedrigen Quotienten negativ auswirken würden auf einen späteren Versorgungsanspruch. Dies habe ich hier gelesen: https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/nach-dem-refere… Sollte ich das richtig verstanden haben, so ist eine Nachversicherung in NRW im Versorgungswerk also niemals anzuraten, oder? Es bliebe dann die Nachversicherung in der DRV, die jedoch unter der Prämisse einer späteren Verbeamtung auch relativ sinnfrei wäre in meinem Fall. Denn ich habe ja keinerlei Zeiten bisher angesammelt und ich wäre mit knapp 26 Monaten aus dem Referendariat weit von der 5-Jahres-Marke entfernt. Was sollte ich also tun? Dennoch in der DRV nachversichern und darauf spekulieren, dass die eigenen Pläne sich eventuell doch irgendwann nochmal ändern und man doch noch einmal einen Job haben wird, bei dem man in die DRV einzahlt? Und wie wirkt sich das alles auf einen potentiellen späteren Pensionsanspruch beim Staat aus, sollte ich in 2 Jahren verbeamtet werden? Macht es da einen Unterschied, ob ich mich bei der DRV oder im Versorgungswerk nachversichern lasse? Ich danke Ihnen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max123,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht des anwaltlichen Versorgungswerks in NRW zu beantworten. Darüber hinaus ist Ihre Frage letztlich auch viel zu komplex, als dass ich sie hier im Rahmen dieses Forums sachgerecht beantworten werden könnte. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich zunächst beim anwaltlichen Versorgungswerk in NRW über die Auswirkungen der Nachversicherung im Versorgungswerk beraten zu lassen und anschließend eine persönliche, individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

VersWam 31.05.2020 | 08:16
Hier im Rentenforum werden Sie keine Aussagen zum Sinn oder Unsinn einer Nachversicherung im Versorgungswerk erhalten und damit auch keine Aussage zu einem Vergleich zwischen Versorgungswerk und Rentenversicherung. Sollten Sie mindestens 60 Beitragsmonate in der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen bekommen, haben Sie später, mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, einen kleinen Rentenanspruch. Wie hoch dieser ist, können Sie vorab fiktiv durch die Rentenversicherung berechnen lassen. Dann sollten Sie die Auswirkungen der Nachversicherung im Versorgungswerk berechnen lassen und können dann selbst vergleichen, was Ihnen sinnvoller erscheint. Frohe Pfingsten
VersWam 31.05.2020 | 08:21
Ergänzend: Nach aktuellem Rechtsstand wird eine gesetzliche Rente, abhängig von der Höhe der späteren Pension auf diese angerechnet. Das müssen Sie natürlich auch in Ihrer „Spekulation“ aus heutiger Sicht beachten. Ob das allerdings in 30-40 Jahren noch zutrifft?
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