Der Antrag auf Nachversicherung muss fristgerecht innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der versicherungsfreien Beschäftigung ohne Anspruch auf Versorgung gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung der Nachversicherungsbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung nicht mehr möglich. Die Nachversicherung erfolgt dann in der gesetzlichen Rentenversicherung.