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Experten-Antwort

Nachversicherung von Berufssoldaten

von Klaus21.03.2023 | 12:18
114 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, mit welchen Rentenansprüchen kann ich rechnen, wenn ich auf eigenen Wunsch aus der BW nach 34 Dienstjahren mit B3 entlassen werde.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2023 | 12:37

Hallo Klaus,

Sie können sich von Ihrem Dienstherrn eine fiktive Nachversicherungsbescheinigung anfordern, da die jährlichen Bruttoentgelte daraus maßgeblich für die Rentenberechnung sind.

Diese Bescheinigung können Sie an den Rentenversicherungsträger senden, dort Ihre Anfrage stellen und um eine fiktive Rentenauskunft bitten.

Vermutlich wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.

3 Antworten

Klausam 21.03.2023 | 13:08
Danke, für die schnelle Antwort
VersAmtam 21.03.2023 | 17:33
Mit der B Besoldung wird sich eine Nachversicherung in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ergeben. Selbst wann man dies durchgehend für alle 34 Jahre unterstellt, wäre die zu erwartende Rentenanwartschaft "nur" bei 2.437€. Realistisch dürfte ein Betrag sein, der minimal bis zu "einige" Hundert Euro niedriger ausfällt, für alle Jahre in denen die BBG nicht erreicht wurde, logischerweise zu kleineren Anwartschaften führen wird. Im allgemeinen dürfte eine Nachversicherung kein gutes "Geschäft" im Vergleich zu einer zu erwartenden Pension sein, die bei etwa 5.500€ (Ruhegehaltssatz ca. 61%, Abschläge rd. 9%) liegen dürfte....
Okam 21.03.2023 | 19:09
Insbesondere scheint da etwa nicht zu stimmen. Eine B3 Besoldung ist höher Dienst und alle bei der BW dafür in Frage kommenden Positionen haben ein Pensionsalter zwischen 55 und 59. Mit einer Dienstzeit von 34 Jahren müssen Sie also jünger als 21 gewesen sein bei Dienstantritt. Wobei selbst dann nur noch maximal 3 Jahre bis zur Pension zu absolvieren wären. Allein die Grundbesoldung beträgt fast 9.000€ im Monat plus Zulagen für BW Dienstgrad Alter usw kommen Sie weit über 10.000€ im Monat. Mmmh
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