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Nachversteuerung von ATZ-Zuschüssen

von ManfredR15.02.2008 | 10:28
1299 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag! Wenn ich nach meiner Altersteilzeit wieder Beruftätig bin oder ALG1 beziehe muss ich dann die steuerfreien ATZ-Zuschäge nachversteuern? Danke und Gruß ManfredR

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.02.2008 | 10:35

Anfragen zum Steuerrecht kann der gesetzliche Rentenversicherungsträger leider nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

3 Antworten

Schiko.am 15.02.2008 | 12:42
Bin weder finanzbeamter , noch ein steuerberater. Erlaube mir trotzdem als praktiker ein urteil abzugeben. ALG 1 , krankengeld, beträge nach altersteilzeit, etc. sind grundsätzlich zunächst steuerfrei. Wird im gleichen jahr steuerpflichtiger arbeitslohn bezogen , werden die genannten beträge dem pro- gressionsvorbehalt unterworfen. Der dadurch errechnete höhere durchschnitts- steuersatz wird auf das arbeitseinkommen als steuerbetrag errechnet. Somit wurde in geringerem maße je steuer bezahlt. Ohne arbeitseinkommen im gleichen jahr sind diese beträge steuerfrei. Mit freundlichen Grüßen.
ManfredRam 15.02.2008 | 15:44
Danke für die Info. Das habe ich verstanden. Bleibt die Frage: Ich habe während der ATZ steuerfreie Zuschüsse bekommen. Wenn ich jetzt nicht in Rente gehe muss ich die dann nachversteuern?? Gruß ManfredR
Schiko.-Original.am 15.02.2008 | 20:31
Lösen sie sich doch vom begriff" steuerfreie zuschüsse" Wenn sie 2008 rentner werden sind 44 %, 2009 42%, usw. steuerfrei. Die einkünfte aus arbeit, oder beträge im rahmen alters- teilzeit sind vorbei. Gehen sie wirklich zum finanzamt und vergleichen sie nach der auskunft des beamten meine aussage und be- richten sie bitte hier wieder vom ergebnis. Die user werden es ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen.
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