Hallo Peter Hofmann,
das IHK-Abschlusszeugnis können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Die Sachbearbeitung wird prüfen, ob der Nachweis als geeignet anzusehen ist, um die Berufsausbildung als solche zu kennzeichnen.
Sofern weitere Nachweise/Dokumente erforderlich sind, können Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung über die Lehrzeit zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung anfragen. Aufgrund von Aufbewahrungsfristen können Unterlagen jedoch ggf. nicht mehr vorhanden sein. In diesem Fall können Sie sich an das Wirtschaftsarchiv des Bundeslandes wenden, in welchem die Abschlussprüfung abgelegt wurde.
Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass für die Ausstellung von Bescheinigungen der o.g. Organisationen im Einzelfall Kosten entstehen können, welche vom Rentenversicherungsträger nicht erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung