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Experten-Antwort

Nachweis Ausbildung 1989-1991

von Peter Hofmann29.04.2026 | 08:15
227 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich habe von der DRV eine Ablehnung der Anrechnung meiner Ausbildung bekommen. Begründung: eine berufliche Ausbildung wurde nicht nachgewiesen. Ich habe hier leider nur noch ein IHK-Abschlusszeugnis als Nachweis. Weder habe ich noch ein SV-Buch, noch einen alten Ausbildungsvertrag noch sonst irgendwelche Unterlagen meiner Ausbildung (TAKRAF - Maschinen- und Anlagenmonteur). Kann mir irgendjemand weiterhelfen wie und wo ich an solche Nachweise jetzt noch komme oder ist die Angelegenheit von vornherein zum Scheitern verurteilt? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Hofmann,

 

das IHK-Abschlusszeugnis können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Die Sachbearbeitung wird prüfen, ob der Nachweis als geeignet anzusehen ist, um die Berufsausbildung als solche zu kennzeichnen.

 

Sofern weitere Nachweise/Dokumente erforderlich sind, können Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung über die Lehrzeit zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung anfragen. Aufgrund von Aufbewahrungsfristen können Unterlagen jedoch ggf. nicht mehr vorhanden sein. In diesem Fall können Sie sich an das Wirtschaftsarchiv des Bundeslandes wenden, in welchem die Abschlussprüfung abgelegt wurde.

 

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass für die Ausstellung von Bescheinigungen der o.g. Organisationen im Einzelfall Kosten entstehen können, welche vom Rentenversicherungsträger nicht erstattet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Au weiaam 29.04.2026 | 08:42
Das Ganze fällt Ihnen nach 35 !!! Jahren ein?
Rentenschmiedam 29.04.2026 | 09:02
Sie schreiben SV-Ausweis!? Sofern dieser nicht mehr da ist, und in ihn wäre die Beschäftigungszeit noch einzutragen gewesen, wird es sehr schwierig. Da die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der DDR inzwischen schon längere Zeit abgelaufen sind, hat niemand mehr irgendwelche Unterlagen. Das einzige Mittel um diese Zeiten zu rekonstruieren, und doch noch dem RV-Konto zuzuspeichern wären Zeugenerklärungen und ggfls. die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Mit besten Grüßen
?am 29.04.2026 | 10:10
Inwieweit hilft Ihr Vorwurf hier weiter, Herr oder Frau Ichdenkeanallesundbinfehlerfrei?
Spiegelam 29.04.2026 | 10:21
Dann sehe besser mal in den Spiegel, denn Dein Beitrag ist völlig überflüssig😂 und hilft außer Deinem Aufmerksamkeitsdefizit niemandem.
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