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Experten-Antwort

Nachweis der Schulzeiten über die PKV nicht möglich. Was ist die Alternative?

von standup2821.08.2024 | 12:47
561 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Schulzeiten wurden von der Schule bestätigt (Formular V0510) und müssen nun der DRV gemeldet werden. Dies soll lt. Formular über den Träger der Krankenversicherung erfolgen. Ich bin aktuell privat versichert, war aber zum Zeitpunkt des Schulbesuchs gesetzlich versichert. Die PKV kann die Meldung an die DRV nicht übernehmen. Meine Frage lautet: 1. Ich die damalige GKV (AOK) verpflichtet die Meldung zu übermitteln, obwohl ich nicht mehr bei ihr versichert bin? 2. Falls nicht, wer kann/muss die Übermittlung der Schulzeitbestätigung an die DRV übernehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo standup28,

 

Sie können das Formular gerne per Post, per Mail oder online unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden. Perfekt machen Sie es, wenn Sie zusätzlich die Formulare V0100 und V0410 beifügen, dann aktualisieren wir sofort Ihren gesamten Versicherungsverlauf. Fehlen nämlich noch weitere Zeiten, werden diese gleich mit geklärt und ergänzt und Ihr Rentenkonto ist auf dem aktuellsten Stand.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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3 Antworten

Dsas geht einfacheram 21.08.2024 | 12:57
Schicken Sie doch die Unterlagen über Ihre Schulzeiten einfach direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger, zum Beispiel auch Zeugnisse und das Schulabschluss-Zeugnis. Die DRV meldet sich dann schon, wenn sie dort noch etwas brauchen. Ich habe das auch so gemacht, und es gab damit kein Problem.
KSCam 21.08.2024 | 16:30
Sind Sie wirklich so hilflos wie Sie vorgeben es zu sein? Sie haben ein von der Schule bestätigtes Formular und fragen hier allesn Ernstes wie das an die DRV zurückkommt. Notfalls stecken Sie es in einen Briefumschlag und schicken es an Ihre DRV und bitten im Begleitschreiben um Vormerkung der Schulzeit. Manchmal fragt man sich schon wie man früher überlebt hat als es noch kein Internet und keine Foren gab. Antwort Frage 1: warum der Umweg über die unbeteiligte AOK wenn es auch direkt geht? Am besten man diskutiert/streitet noch stundenlang mit der AOK ob und warum die das müssen oder nicht müssen und vertrödelt Zeit. Antwort auf Frage 2: Das machen Sie selbst - s.o.!
standup28am 21.08.2024 | 23:11
An KSC, Zu Ihrer Information, meine Frage bezog sich auf die von der DRV offiziell geforderten Vorgehensweise, die dem Formular V0510 zu entnehmen ist: "Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schulbesuchs dem Träger der Krankenversicherung vorlegen, der die bescheinigten Zeiten nach § 39 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) dem Träger der Rentenversicherung zu melden hat" Da Bestätigungen von Anrechnungszeiten für den Beginn der Rentenzahlung von weitreichender Bedeutung sein können, halte ich meine Nachfrage, ob und wie die geforderte Vorgehensweise umzusetzen ist, durchaus für gerechtfertigt. Die Frage wurde vom Experten (!) der DRV vollumfänglich beantwortet. Weshalb Sie sich nochmals zu Wort gemeldet haben, obwohl sie augenscheinlich nicht mit der Materie vertraut sind und auch kein Mehrwert in ihrer Antwort zu erkennen ist, lässt sich natürlich leicht mit einem Blick auf die psychologischen Befindlichkeiten von Internet Trollen beantworten. So weit möchte ich aber nicht gehen und es einfach bei einem Zitat meines alten Kumpels Dieter Nuhr belassen "Wenn man keine Ahnung hat, .....".
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