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Nachweis der Witweneigenschaft

von Helga26.11.2009 | 08:47
1937 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich bin seit 16 verwitwet und "beziehe" eine Witwenrente von der BfA, jetzt DRV Bund. Die Witwenrente wurde wegen Einkommensanrechnung nach Ablauf der ersten drei Monate bis heute nicht gezahlt. Nun haben sich meine Einkommensverhältnisse erheblich verändert, sodass sich wieder ein zu zahlender Betrag ergibt. Nachdem nun die Einkommensverhältnisse geklärt sind und alle Formulare bei der DRV Bund vorliegen, wird jetzt verlangt, daß ich einen Nachweis darüber vorlegen soll, daß ich nicht wieder geheiratet habe. Grundsätzlich habe ich ja dafür noch Verständnis. Aber welchen Nachweis soll ich denn vorlegen? Mehrere Telefonate mit der Sachbearbeiterin und sogar mit dem Vorgesetzten führten immer nur zum gleichen Ergebnis: "Sie müssen halt einen Nachweis erbringen." Wie dieser Nachweis konkret aussehen soll konnte man mir bisher nicht sagen. Was soll ich denn machen? Vielen Dank für Ratschläge Helga

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 26.11.2009 | 08:55

Legen Sie einen Auszug aus dem Familienbuch vor. Den gibt es fürRentenzwecke kostenlos bei Ihrem Standesamt.

Moderatoren-Antwortam 27.11.2009 | 16:08

Na dann noch ein schönes Wochenende, wenn "Stralsund" nun auch glücklich und zufrieden ist, ist ja alles bestens.

6 Antworten

StandesbeamtINam 26.11.2009 | 14:59
es heißt: als Eheregister fortgeführtes Familienbuch, werter Herr Kollege! Zudem wurde oder wird dieses an den Eheschließungsort rücküberführt! Unglaublich sowas!
Wolfgangam 26.11.2009 | 20:27
Hallo Helga, > Stralsund (...) einige sind IMMER noch in der Lernphase ;-) Eine Meldebescheinigung sollte auch Ihren 'Status' verwitwet enthalten. Bekommen Sie von der örtlichen Meldestelle/Einwohneramt/Bürgerdienste - oder wie auch immer neudeutsch das deklariert worden ist. Übrigens kostenlos - da für Rentenzwecke. Gruß w.
Tschackaam 27.11.2009 | 11:18
Hallo Helga, ich bin anhand Ihres Beitrages etwas verwirrt :) Da Sie ja den Status "Witwe" schon sein vielen Jahren haben und die DRV regelmäßig zum 01.07. eines Jahres die Einkommensanrechnung prüft, verstehe ich die Anforderung der sachbearbeiter irgendwie absolut nicht!!!! Vielleicht können Sie Ihren "Status" ja mit Ihren Steuererklärungen nachweisen??? Steht da nicht drauf, welcher Personenstand vorliegt? Sie machen mir auch den Eindruck, dass Sie bislang immer korrekt alle Anfragen seitens der DRV beantwortet haben. So hätten Sie doch auch eine "Wiederheirat" mitgeteilt. Aber nun denn, die wollen das eben nochmal prüfen... Ärgern Sie sich nicht, versuchen Sie Ihren Personenstand der letzten Jahre anhand Ihrer Steuernachweise zu belegen. Ich hoffe, das reicht denen aus! Alles Liebe Tschacka p.s. @Assdorf = Vollpfosten! sowas brauch kein Mensch!
Keith Moonam 27.11.2009 | 13:00
Hallo Tschaka, die Witwenrente von Helga wurde nach Ablauf des Sterbevierteljahres wegen zu hohem Einkommen nicht mehr ausgezahlt ("volles Ruhen"). In diesen Fällen erfolgt keine jährliche Einkommensüberprüfung mehr.
Helgaam 27.11.2009 | 15:50
Hallo, Meldungen über positive Ergebnisse sind ja im Forum recht selten. Mein Ergebnis: 1. Die Meldebehörde stellt mir eine Bescheinigung mit Familienstand und seit wann aus, sogar auch kostenlos(trotz Computerproblemen) 2. Die DRV in Stralsund hat mir am Telefon gesagt: "Na also, geht doch, warum nicht gleich. Das reicht uns." Auf Rückfrage: Warum haben sie mir denn nicht gleich gesagt was sie haben wollen. "Wir haben so etwas selten. Unsere Arbeitsanweisungen geben dazu nichts her. Jeder macht halt was er will und meint es ist richtig." Nun gut, Ende gut alles gut. Nochmals vielen Dank an alle. Helga
Wolfgangam 27.11.2009 | 16:05
Hallo Helga, na bitte, manchmal geht Bürokratie auch 'einfach' - auf den unteren Ebenen :-)) (Und ja, wie von Tschacka erwähnt, könnte eine Zwischenehe/Wiederheirat mit erneuter 'Witweneigenschaft' doch ein paar Probleme auslösen - so ganz aus der Welt war/ist die DRV Stralsund da nicht gewesen. Die ergänzen ihre Dienstanweisung jetzt aber hurtig ...was aktuelle Nachweismöglichkeiten in diesem Fall angeht ;-) Gruß w.
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