Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachweis eines Fachhochschulstudiums

von Requirator17.04.2012 | 21:47
5847 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe heute von der Deutschen Rentenversicherung einen Brief zur Klärung meines Versicherungskontos erhalten. U.a. taucht darin eine ungeklärte Zeit auf, die der Zeit meines Studiums an einer Fachhochschule entspricht. Nach Durchsicht meiner Unterlagen habe ich für dieses Studium allerdings nur das Abschlusszeugnis dieser Fachhochschule, aus dem kein Zeitraum des Besuchs hervorgeht. Reicht ein solches Zeugnis zum Nachweis eines Studiums von über 3 Jahren aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Requirator,

das Abschlusszeugnis ist als Nachweis über die Dauer des Studiums nicht ausreichend. Sofern vorhanden, können Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung einsenden oder sich eine Bescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Hochschule ausstellen lassen.

Diese Bescheinigung können Sie, wie von -/- beschrieben, direkt von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung laden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

-/-am 17.04.2012 | 22:59
1. Nein. 2. Auf HP der Deutschen Renten- versicherung Vordruck V510 herunterladen und von Hochschule ausfüllen lassen. 3. Nach Erhalt des Vordrucks bei Gemeinde telefonisch Termin für Antrag auf Konten- klärung vereinbaren und dort mit allen nötigen Unterlagen im Original vorsprechen. 4. ggf. Schulzeiten und Kennzeichnung Berufsausbildung oder auch Zeiten im Ausland im Versicherungs- verlauf enthalten?
Requiratoram 18.04.2012 | 22:13
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Ich werde es zuerst mal per Mail an das Hochschulamt versuchen, schließlich ist es eine Hochschule für Telekommunikation, dort sollte man die moderne Technik doch beherrschen :-) Wenn nicht, schicke ich das gedruckte Formular dort hin. Viele Grüße Requirator
W*lfgangam 18.04.2012 | 21:10
Hallo Requirator, die Uni/Sekretariat wird sicher eine Mail-Adresse haben ...also Mail hin, nach Gesamtbescheinigung der Zeit fragen wegen Rentenanrechnung, und Sie brauchen nicht erst Papier hinzuschicken. Sie können natürlich den Vordruck online ziehen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… an die Mail dranpappen, aber jede Uni sollte in der Lage sein, solch eine Anfrage mit eigener IT zu bewerkstelligen. Gruß w. ...das bei einer Online-Frage auf den Papierweg verwiesen wird, werde ich nie verstehen. Nicht dass etwa die Anfragen vorher ausgedruckt werden, mit Stift die Antwort skizziert, eingescannt - nach Prüfvermerkt natürlich - und per C&P hier abgelegt werden ;-)
W*lfgangam 18.04.2012 | 22:32
*klatsch ...es geht um die (barrierefreie) Anforderung der Daten, nicht um das Dokument zur Beweiskraft als solches - wem erzähl ich das ...Herr, verteil mal Hirn von oben in den Niederungen der Tiefebenen ;-) Gruß w. ... -/- , ich gestehe Ihnen zu, dass Sie zu schnell gedacht haben. Obwohl, mit einer verschlüsselten/digital signierten Mail kommen Sie auch bei Behörden weiter, wenn diese sich dem Verfahren angeschlossen haben/die technischen Möglichkeiten dafür anbieten (die DRV bisher nicht).
-/-am 18.04.2012 | 22:14
... und ne simple Mail der Uni gilt dann als Nachweis?
Requiratoram 19.04.2012 | 09:57
... ich habe jetzt mal das Formblatt als PDF an die Hochschule geschickt und darum gebeten es gestempelt und unterschrieben an mich zurück zu schicken. Werde berichten was daraus geworden ist. Gruß Requirator
W*lfgangam 19.04.2012 | 21:18
Hallo -/-, ich glaube, wir haben aneinander vorbei geredet/geschrieben :-) Natürlich können/dürfen per E-Mail 'eingereichte' Daten/Unterlagen an und von der DRV nicht verwertet werden. Mit ging es darum nicht, sondern Ausgangslage für R. war die Frage, wie und woher er die Unterlagen bekommt - _dafür_ muss er kein Papier bemühen ("drucken'se sich den Vordruck mal aus und schicken den mit Anschreiben und Briefmarke an die Uni"), sondern via E-Mail die Daten von der Uni abfordern - die ihm das dann schriftlich übermittelt und er dann auf dem üblichen/schriftlichen Weg an die DRV weitergeben kann oder jeder Antrag aufnehmenden Stelle zur Weiterleitung vorlegt. Obwohl, wenn ihm die Uni eine E-Mail mit der Bescheinigung schickt - elektronisch ausgefertigt und daher ohne Unterschrift - er es ausdruckt und Ihnen vorlegt, würden Sie keinen Unterschied zum 'klassischen' Original sehen *g ...ist es nicht so, dass z. B. die Immatrikulationsbescheinigung via Uni-Account eh nur noch auf diesem Wege erhaltbar ist - oder sagen Sie dann "nee, das möchte ich von der Uni mit blauer Tinte und Siegel mit DHL-Papiertransporter vorgelegt haben" ? Gruß w. PS: wenn es um Laufzeiten in einem Rentenverfahren gehen würde, denke ich, die Unterlagen per E-Mail - sofern schlüssig - würde wohl selbst fast jeder DRV-Sachbearbeiter akzeptieren ...aber sagen Sie es nicht weiter, wir sind ja hier unter uns ;-)
-/-am 19.04.2012 | 15:46
"(die DRV bisher nicht)" Eben! ;-)
-/-am 19.04.2012 | 22:40
Hallo W*lfgang, aneinandervorbeigeschrieben sicher auch, aber weder der Experte noch ich haben behauptet, daß der V 510 via gelber Post zur Uni muß ... ;-) So, jetzt aber Schluß, bevor das ganze noch in OT-Diskussionen über Empfängerhorizonte o.ä. ausartet.
A.G.am 21.04.2012 | 12:43
hallo leute, ich habe auch am 17.4. einen Brief zur Klärung des versicherungskontos erhalten. daraufhin am telefon einen termin vereinbart und gleich DRV gefragt in welcher Form die Nachweise sein sollen....zum nachweis eines Studiums müsste neben dem abschlusszeugnis dann aber logischerweise das Studienbuch reichen, denn da steht alles über die Dauer des Studiums drin. Exmatrikulationsbescheinigung liegt auch vor..muss ich dann trotzdem nochmal meine uni anrufen und das FormV510 dahin schicken? Und wie ist es mit Ausbildungsstätte? die dauer ist durch die vorhandene zwischenzeugnisse belegt. Reicht das? und wie siehts mit praktikumsbescheinigungen aus? dauer steht drin....sooo viele fragen,-9 Bitte helft mir!
W*lfgangam 21.04.2012 | 20:54
Zitat von A.G. anzeigenausblenden
A.G. schrieb

hallo leute,

ich habe auch am 17.4. einen Brief zur Klärung des versicherungskontos erhalten. daraufhin am telefon einen termin vereinbart und gleich DRV gefragt in welcher Form die Nachweise sein sollen....zum nachweis eines Studiums müsste neben dem abschlusszeugnis dann aber logischerweise das Studienbuch reichen, denn da steht alles über die Dauer des Studiums drin. Exmatrikulationsbescheinigung liegt auch vor..muss ich dann trotzdem nochmal meine uni anrufen und das FormV510 dahin schicken? Und wie ist es mit Ausbildungsstätte? die dauer ist durch die vorhandene zwischenzeugnisse belegt. Reicht das? und wie siehts mit praktikumsbescheinigungen aus? dauer steht drin....sooo viele fragen,-9 Bitte helft mir!

[/quote]

Hallo A.G.,

Sie machen sich Gedanken, aber zu viele in Ihrem Fall. Die Bescheinigung nach Vordruck V 510 ist nur dann erforderlich, wenn Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis der Ausbildung nicht ausreichen/nicht mehr vorhanden sind ...so wie Sie es schildern, reichen Abschlussnachweis und Studienbuch völlig aus.

Fürs Praktikum - vor dem Studium? - haben Sie sicher auch entsprechende Bescheinigungen - _im_ Studium sind sie Bestandteil der Ausbildung und müssen nicht extra nachgewiesen werden.

Gruß

w.

...wenn Sie 'Rentenrecht' studiert hätten, wüssten Sie jetzt, dass das doch etwas lockerer zu sehen wäre/ganz einfach ist - was Nachweise/Anerkennung ist ;-)

[/quote]

aha danke. Das klärt ja schon so einiges..das Praktikum lag im übrigen vor dem Abitur/Studium und nach der Ausbildung. bescheinigung darüber liegt vor. Soweit so gut, da habe ich wohl alles komplett vor dem Termin. Was letztendlich wirklich angerechnet wird, wird sich zeigen, aber zumindenstens sind die Statistiker im Amt zufrieden...

Hallo A.G., Sie machen sich Gedanken, aber zu viele in Ihrem Fall. Die Bescheinigung nach Vordruck V 510 ist nur dann erforderlich, wenn Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis der Ausbildung nicht ausreichen/nicht mehr vorhanden sind ...so wie Sie es schildern, reichen Abschlussnachweis und Studienbuch völlig aus. Fürs Praktikum - vor dem Studium? - haben Sie sicher auch entsprechende Bescheinigungen - _im_ Studium sind sie Bestandteil der Ausbildung und müssen nicht extra nachgewiesen werden. Gruß w. ...wenn Sie 'Rentenrecht' studiert hätten, wüssten Sie jetzt, dass das doch etwas lockerer zu sehen wäre/ganz einfach ist - was Nachweise/Anerkennung ist ;-)
A.G.am 21.04.2012 | 21:01
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
hallo leute, ich habe auch am 17.4. einen Brief zur Klärung des versicherungskontos erhalten. daraufhin am telefon einen termin vereinbart und gleich DRV gefragt in welcher Form die Nachweise sein sollen....zum nachweis eines Studiums müsste neben dem abschlusszeugnis dann aber logischerweise das Studienbuch reichen, denn da steht alles über die Dauer des Studiums drin. Exmatrikulationsbescheinigung liegt auch vor..muss ich dann trotzdem nochmal meine uni anrufen und das FormV510 dahin schicken? Und wie ist es mit Ausbildungsstätte? die dauer ist durch die vorhandene zwischenzeugnisse belegt. Reicht das? und wie siehts mit praktikumsbescheinigungen aus? dauer steht drin....sooo viele fragen,-9 Bitte helft mir!
Hallo A.G., Sie machen sich Gedanken, aber zu viele in Ihrem Fall. Die Bescheinigung nach Vordruck V 510 ist nur dann erforderlich, wenn Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis der Ausbildung nicht ausreichen/nicht mehr vorhanden sind ...so wie Sie es schildern, reichen Abschlussnachweis und Studienbuch völlig aus. Fürs Praktikum - vor dem Studium? - haben Sie sicher auch entsprechende Bescheinigungen - _im_ Studium sind sie Bestandteil der Ausbildung und müssen nicht extra nachgewiesen werden. Gruß w. ...wenn Sie 'Rentenrecht' studiert hätten, wüssten Sie jetzt, dass das doch etwas lockerer zu sehen wäre/ganz einfach ist - was Nachweise/Anerkennung ist ;-)
aha danke. Das klärt ja schon so einiges..das Praktikum lag im übrigen vor dem Abitur/Studium und nach der Ausbildung. bescheinigung darüber liegt vor. Soweit so gut, da habe ich wohl alles komplett vor dem Termin. Was letztendlich wirklich angerechnet wird, wird sich zeigen, aber zumindenstens sind die Statistiker im Amt zufrieden...
Requiratoram 24.04.2012 | 10:49
Hallo zusammen, hatte ja versprochen mich nochmal zu melden und über den Status meiner Anfrage an die Hochschule zu berichten. Meine Anfrage per Mail mit beigefügtem PDF des Formulars wurde sehr schnell (
Requiratoram 24.04.2012 | 10:54
Hallo zusammen, hatte ja versprochen mich nochmal zu melden und über den Status meiner Anfrage an die Hochschule zu berichten. Meine Anfrage per Mail mit beigefügtem PDF des Formulars wurde sehr schnell (10 Min.) beantwortet. Allerdings erhielt ich als Antwort die Aufforderung die Anfrage per Brief mit ausgedrucktem Formular zu stellen! Scheinbar scheut man sich vor den hohen Druckkosten. Habe am vergangenen Do. gleich den Brief geschrieben, mal sehen wie lange die Antwort dauert. Viele Grüße der Requirator
Requiratoram 24.04.2012 | 10:49
Hallo zusammen, hatte ja versprochen mich nochmal zu melden und über den Status meiner Anfrage an die Hochschule zu berichten. Meine Anfrage per Mail mit beigefügtem PDF des Formulars wurde sehr schnell (
W*lfgangam 24.04.2012 | 19:52
Zitat von Requirator anzeigenausblenden
Hallo Requirator, ...tja, so ist Online-Deutschland. Früher hätte man gesagt "die spinnen die Römer" ;-) Hätte die Uni im Rahmen des auch hier einzuhaltenden Datenschutzes (da kann ja jeder mal eben per E-Mail ne Studienbescheinigung anfordern - und der nächste Guttenberg erblickt die Welt ;-) die Bescheinigung an die letzte bekannte Anschrift geschickt, wäre dem Datenschutz auch genüge getan. Nun, die wollen eben auch korrekt sein, verständlich - aber im Betreffsfall wenig Verbraucher freundlich ..sind ja nur noch ein paar Tage, dann ist der (überflüssige - weil Studienbuch vorhanden) Wisch da. "Viel Erfolg" dann in der Beratungsstelle - lassen Sie sich den folgenden Feststellungsbescheid der DRV anschließend ruhig erklären. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026