Hallo Requirator,
das Abschlusszeugnis ist als Nachweis über die Dauer des Studiums nicht ausreichend. Sofern vorhanden, können Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung einsenden oder sich eine Bescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Hochschule ausstellen lassen.
Diese Bescheinigung können Sie, wie von -/- beschrieben, direkt von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung laden.