Hallo Uka,
es ist richtig, dass, wenn Sie keinen monatlichen Nachweis bringen, Ihr zu versteuerndes Einkommen aktuell 5400 EUR nicht überschreiten darf. Überschreiten Sie diese Grenze, kann durch einen monatlichen Nachweis zweimal im Jahr das Doppelte verdient werden. Sie können sich jetzt für die pauschale Ermittlung entscheiden und später, wenn z. B. Ihr Steuerbescheid vorliegt und Ihr zu versteuerndes Einkommen über 5400 EUR liegt, sich für den monatlichen Nachweis entscheiden um damit das doppelte Überschreiten für zwei Monate geltend machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei einem 0-Einkommen (Minuseinkommen) im Vormonat das doppelte Überschreiten wie Sie richtig festgestellt haben, nur durch Besonderheiten (z.B. Veräußerungsgewinne) möglich ist. Der Nachweis, "Mehrarbeit" als Besonderheit bei Selbständigen zu berücksichtigen, dürfte schwer zu erbringen sein.
Diese monatliche Hinzuverdienstregelung gilt jedoch nur noch bis 30.06.2017.
Ab 01.07.2017 ändern sich die Hinzuverdienstregelungen. Ab diesem Zeitpunkt ist nicht mehr auf den monatlichen Hinzuverdienst abzustellen, sondern auf das Kalenderjahr. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt dann 6300 EUR (14 x 450 EUR). Ab diesem Zeitpunkt ist also ein monatlicher Nachweis nicht mehr erforderlich.
Wie diese Regelung (insbesondere hinsichtlich des Jahres 2017) im Detail umgesetzt wird, kann ich Ihnen derzeit noch nicht abschließend mitteilen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird Sie aber in Kürze über die Neuregelung und deren Umsetzung informieren.