Die Prüfung, ob Sie im Wesentlichen und auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig sind, hat zudem vorausschauend bezogen auf die Dauer eines Jahres zu erfolgen. Ihre bisherigen Verträge sind also in diesem Zusammenhang nur bedingt zu verwenden, da sie nur die Vergangenheit abbilden. Wenn Sie aber erläuternd angeben, dass die zukünftigen Verhältnisse voraussichtlich den bisherigen entsprechen werden, wird dies wohl für die Prüfung ausreichen.