Den Ausführungen von W*lfgang ist nichts hinzuzufügen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Den Ausführungen von W*lfgang ist nichts hinzuzufügen.
Wenn die Ausbildungszeiten besser bewertet werden, steigt der sogenannte Gesamtleistungswert ggf. an und im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung erfolgt dann eine bessere Bewertung von bestimmten beitragsfreien Zeiten. Neben den während der Ehe erarbeiteten Entgeltpunkten könnten also in diesem Zeitraum Zuschläge anfallen, die aufgrund der vorherigen Entgeltpunkte und des Durchschnittswertes berechnet werden. Ist das so verständlich?[...] und _kann_ ggf. rentenerhöhend für den Ehezeitraum wirken. Daher: Nachweise beschaffen/einschicken und der VA geht weiter …Können Sie das bitte etwas näher erläutern?
und _kann_ ggf. rentenerhöhend für den Ehezeitraum wirken. Daher: Nachweise beschaffen/einschicken und der VA geht weiter …Können Sie das bitte etwas näher erläutern?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.