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Experten-Antwort

Nachweis über Ausbildung

von Andreas S.15.12.2016 | 23:07
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5 Antworten

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Hallo zusammen, im Rahmen des Versorgungsausgleichs wurde vom Gericht meine bisher erworbenen Rentenansprüche angefordert. Das Konto ist lückenlos und die Zeiten wurden auch richtig deklariert! Trotzdem fordert die DRV von mir einen Nachweis über meine, über 20 Jahre zurückliegenden, Ausbildungszeiten, die seinerzeit über SVN bzw. AFG gemeldet wurden. Leider wurden durch meiner Frau bzw. ihrem Neuen sämtliche Unterlagen vernichtet. Wie kann ich die Zeiten nun noch nachweisen bzw. wieso soll ich sie überhaupt nachweisen? Mit freundlichen Grüßen Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von W*lfgang ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 15.12.2016 | 23:42
Hallo Andreas S. geht es um - schulische Ausbildungen: Sekretariat der Schule anschreiben/E-Mail und die Schulzeit bestätigen lassen, - wohl eher um berufliche Ausbildung/Lehre: IHK / HK ansprechen, für den Nachweis der Lehrzeit. Ersatzweise hilft auch eine Bescheinigung der damaligen Berufsschule für diese Zeit/oder der alte Lehrherr/Arbeitgeber lebt noch - auch eine Kopie Ihrer Bewerbungs-/Ausbildungsunterlagen beim aktuellen AG aus der Personalakte ist da ein Mittel des Nachweises. Hintergrund hier: Lehrzeiten vor 1992 wurden im Rentenverlauf nicht als solche gekennzeichnet, erhöhen jetzt Ihren Rentenanspruch ...da wohl vor der Ehezeit, erhöht das nur Ihren Rentenanspruch/davor müssen Sie im Rahmen des Versorgungsausgleichs (VA) nichts abgeben - gehört aber zu einem vollständig geklärten Rentenkonto und _kann_ ggf. rentenerhöhend für den Ehezeitraum wirken. Daher: Nachweise beschaffen/einschicken und der VA geht weiter … Nebenbei: Fragen zum Komplex des VA/Auswirkungen /welche Anrechte wohin, können Sie mit den örtlichen Beratungsstellen klären, um die Wirkungen des dann vorbereiteten Entwurfs des Amtsgerichts vorher abzuklären. Gruß w.
senf-dazuam 16.12.2016 | 09:59
[...] und _kann_ ggf. rentenerhöhend für den Ehezeitraum wirken. Daher: Nachweise beschaffen/einschicken und der VA geht weiter …
Können Sie das bitte etwas näher erläutern?
Wenn die Ausbildungszeiten besser bewertet werden, steigt der sogenannte Gesamtleistungswert ggf. an und im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung erfolgt dann eine bessere Bewertung von bestimmten beitragsfreien Zeiten. Neben den während der Ehe erarbeiteten Entgeltpunkten könnten also in diesem Zeitraum Zuschläge anfallen, die aufgrund der vorherigen Entgeltpunkte und des Durchschnittswertes berechnet werden. Ist das so verständlich?
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