Hallo Melli, hallo Rentner,
der Rentenempfänger ist grundsätzlich verpflichtet, einen Hinzuverdienst neben seiner Rente dem Rentenversicherungsträger schriftlich anzuzeigen. Diese Auflage ergibt sich aus dem Rentenbescheid.
Bei selbstständig Tätigen fordert der Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid an bzw. der Rentenempfänger hat diesen dem Rentenversicherungsträger vorzulegen, damit geprüft werden kann, ob sich der Hinzuverdienst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bewegt.
Bei einer nichtselbstständigen Beschäftigung werden die jährlichen Entgeltmeldungen von der Minijobzentrale übermittelt.
Sollte allerdings weiterer Klärungsbedarf bestehen, kann sich der Rentenversicherungsträger an den Arbeitgeber wenden, um ein eventuelles Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze festzustellen.