Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachweis von AL I aus den neunzigern

von Eva23.10.2022 | 13:50
373 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Expertenteam, Ich habe am 19. Juli meine Altersrente ab 1.11.2022 beantragt. Ich habe aus 1996 und 1997 10 Monate Arbeitslosengeld erhalten (ist auch so in meinem Verlauf aufgeführt. Bereits im April diesen Jahres hat mir eine Mitarbeiterin der Rentenversicherung mit geteilt, da ich dafür keine Unterlagen mehr habe und auch nicht mehr weiß welche Krankenkasse ich damals hatte, das eine eidesstattliche Versicherung das ich AL I erhalten habe völlig ausreichend wäre. Das habe ich gemacht. Damals wurde wohl vom AA nur die Mitteilung an die drv gegeben das Leistungen bezogen wurden aber nicht welche Art der Leistung also AL I oder II. Ich war bis 30.09.1996 ohne Unterbrechung in Beschäftigung und habe damals ja die Voraussetzung von AL I gehabt. Nun wurde mir aber jetzt wieder ein Schreiben geschickt in dem es heißt, ich würde meine Zeiten für langjährig versicherte um diese 10 Monate nicht erfüllen. Was kann ich noch anderes tun das mir diese 10 Monate anerkannt werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

Ihr Rentenversicherungsträger hat im Grunde die Möglichkeit, Ihre Angaben anhand der bekannten Maximaldauer des damaligen Arbeitslosengeldanspruchs nachzuvollziehen und ggf. Ihre damals zuständige Krankenkasse zu befragen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse muss er über die Berücksichtigung der Zeiten entscheiden. Ob es in diesem Verfahren Fehler gegeben hat, können wir nicht wissen. Deshalb wäre es wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach den Gründen der Ablehnung erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 23.10.2022 | 19:55
In Ihrem Versicherungskonto ist nur vermerkt, dass Sie eine Leistung der AfA erhalten haben. Die 10 Monate werden nur zu den 45 Beitragsjahren gezählt, wenn es sich nicht um Arbeitslosenhilfe handelt. Haben Sie sich denn schon mal bei Ihrem Rententräger erkiüundigt, aus welchem Grund die 10 Monate nicht berücksichtigt wurden. Erst dann können Sie auch entsprechend reagieren. Ggf. kann Ihnen auch Ihr Rententräger mitteilen, wo Sie damals krankenversichert waren. Dann können Sie versuchen, dort noch eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Ist auch das nicht möglich, prüft die Sachbearbeitung, ob und in welchem Umfang Ihnen damals welche Leistungen zustehen konnten. Ist das denn überhaupt schon so entschieden? Sie sehen, klären Sie das erstmal ab, bevor Sie noch unnötig weitere Hebel in Bewegung setzen.
W°lfgangam 24.10.2022 | 21:29
Ergänzend: Zuordnung der Zeiten (insbesondere für die 45 Jahre) im Wege der Glaubhaftmachung: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… -> Ziff. 4.1 Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026