Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17.Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Zeiten des Besuchs der Fachschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen steigern die Rente, wobei Zeiten des Schul- bzw. Hochschulbesuchs für die Wartezeit angerechnet werden können. Als Nachweis des Schulbesuchs über das 17.Lebensjahr hinaus kann das letzte Zeugnis gewertet werden.