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Experten-Antwort

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von mobeha14.03.2019 | 13:03
137 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ich habe eine Frage bzgl. Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente: Welchen Nachweis muss der Empfänger der Erwerbsminderunsrente gegenüber der Rentenkasse erbringen wenn er einen Minijob annimmt? Ein Bekannter hat die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Darf im Grunde ja 6.300 € im Jahr dazu verdienen. Aber nicht mehr als 3 Stunden am Tag. Muss er dann einen Stundennachweis monatlich an die Rentenkasse schicken wo er und auch der Arbeitgeber gegenzeichnet oder die Kontoauszüge??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo moheba,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 15.03.2019 | 22:28
Hallo moheba, wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss/sollte umgehend jede Aufnahme einer Beschäftigung/Tätigkeit der DRV mitteilen - unabhängig davon, ob er die Hinzuverdienstgrenze/die allgemein gültige Std.-Zahl einhält ...steht bereits im Rentenbescheid drin. Idealerweise teilt er vor Aufnahme der Beschäftigung mit - was er machen will/berufliche Tätigkeit - was als Hinzuverdienst erwartet wird - wie viele Std. er tgl./in der Woche dafür beschäftigt sein wird. Die (Neu)Aufnahme einer Beschäftigung neben der EM-Rente ist ja durchaus zulässig, sofern sie den soz.-med. möglichen Feststellungen nicht (was kann der noch/nicht) widerspricht bzw. nachgehend nur Lasten der eigenen Gesundheit ausgeübt wird - auch mit Mehreinkommen, was im Rahmen einer Teilrente geregelt wird. Und nein, ein Std.-Zettel ist da nicht von Ihnen zu führen ...aus Sicht Minijob /Mindestlohn /max. Std. muss der AG schon selbst drauf achten, dass er allein den Nachweis für einen 'ordnungsgemäßen' Minijob führen kann ;-) Gruß w.
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