Hallo Pflegender Selbständiger,
der Schutz der Rentenversicherung (Beitragszahlung) greift, sobald die Pflegekasse den zuständigen Rentenversicherungsträger über die Tätigkeit als Pflegeperson informiert hat. Das bedeutet, dass alle vorherigen Prüfungen durch die Pflegekasse vorgenommen werden.
Eventuell ist es sinnvoll die Pflegekasse Ihrer Frau darauf hinzuweisen, dass bereits eine andere Pflegekasse (die Ihres Vaters) keine weiteren Nachweise gefordert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung