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Experten-Antwort

Nachweise des Umfangs der selbständigen Tätigkeit

von Pflegender Selbständiger20.08.2023 | 14:40
236 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich pflege meine Frau in erheblichem Umfang (täglich mehrere Stunden, über 40 Stunden/Woche) und beteilige mich an der Pflege meines Vaters (ca. 15 Stunden/Woche). Für die Gewährung der Rentenbeiträge verlangt meine Pflegekasse (PKV) nun umfangreiche Nachweise. Aufstellung der gesamten Arbeitszeit: Dies kann ich noch nachvollziehe und auch aufstellen. Auch wenn dies auf Grund sehr unregelmäßiger Pflegezeiten und Arbeitszeiten schwierig ist. Einsendung der Honorarverträge/Bewerbungen um Aufträge, Abrechnungen und Gewinnermittlungen: Ich habe ein kleines Büro mit Angestellten und habe viele Leistungen auf diese Übertragen, da ich nicht in der Lage bin, mehr als 20-25 Stunden/Woche zu arbeiten. Die geforderten Unterlagen sind absolut nicht geeignet, einen Nachweis darüber zu führen, welche Zeit ich arbeite, da die Leistungen meiner Mitarbeiter in den Unterlagen nicht ersichtlich sind. Eine Auflistung der Anteile pro Projekt ist möglich, bedeutet aber einen unverhältnismäßigen Aufwand. Die Zeit dazu habe ich auch nicht. Ich kann der Pflegekasse eine Stundenaufzeichnung erstellen, die ich überwiegend bereits führe. Unabhängig der datenschutzrechtlichen Frage (Verträge mit Dritten weiter zu leiten) wollte ich fragen, welche Nachweise kann die Pflegekasse verlangen? Auf welcher rechtlichen Basis? Kann die Pflegekasse die Rentenzahlungen verweigern? Wo kann ich micht beraten lassen? Vielen Dank vorab für Eure/Ihre Antworten. P.S.: Für die Rentenansprüche der Pflege meines Vaters musste ich der Pflegekasse (andere Kasse) keine Nachweise liefern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pflegender Selbständiger,

 

der Schutz der Rentenversicherung (Beitragszahlung) greift, sobald die Pflegekasse den zuständigen Rentenversicherungsträger über die Tätigkeit als Pflegeperson informiert hat. Das bedeutet, dass alle vorherigen Prüfungen durch die Pflegekasse vorgenommen werden. 

Eventuell ist es sinnvoll die Pflegekasse Ihrer Frau darauf hinzuweisen, dass bereits eine andere Pflegekasse (die Ihres Vaters) keine weiteren Nachweise gefordert hat. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Falsches Forumam 20.08.2023 | 14:57
Was hat die Rentenversicherung mit den Leistungen der Pflegekasse zu tun. Dies ist doch kein Forum für Fragen zur Pflegekasse. Wenden Sie sich an ein Forum der Krankenkasse.
Renteam 20.08.2023 | 16:59
Das hat was mit der Rentenversicherungspflicht der Pflegetätigkeit zu tun. §3 SGB VI. Dort darf man nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich neben der Pflege arbeiten oder selbständig tätig sein, wenn doch werden keine Beiträge in die RV abgeführt.
@Rente hat es richtig verstanden!am 20.08.2023 | 18:12
Doch, genau danach habe ich gefragt, im Einzelnen nach den Nachweisen hierzu (30 Stunden Arbeitszeit). Es geht um Leistungen der Pflegekasse und um "Vorsorge". Es geht hier nicht um die Krankenversicherung. Sollte die Frage unzureichend oder unklar formuliert sind, bitte ich um konstruktive Kritik.
Nicht zu glauben!am 20.08.2023 | 18:32
Dann lesen Sie besser noch einmal Ihre eigenen Fragen. Sie fragen danach, welche Nachweise die Pflegekasse verlangen kann, auf welcher rechtlichen Basis und ob die Pflegekasse die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung verwehren kann. Das sind alles keine rentenrechtlichen Fragen, sondern Fragen die eine Pflegekasse (Krankenkasse) und nicht die Rentenversicherung beantworten muss. Dann warten Sie morgen mal die Expertenantwort ab und auch Sie werden als Besserwisser enttarnt. Hier wird Ihnen nicht nach dem Mund geredet, sondern es werden Tatsachen benannt, ob Ihnen diese gefallen oder auch nicht, interessiert niemanden. Hoffentlich war das konstruktiv genug, selbst für einen Besserwisser wie Sie?!
Deutsche Rentenversicherung
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