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Nachweise für Jahresendprämien

von roselgard11.02.2008 | 15:24
3005 Ansichten
9 Antworten

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Der Nachfolger meines ehem. Instituts hat mir bescheinigt, dass keine Unterlagen mehr über gezahlte Jahresendprämien aufbewahrt wurden, diese Auszahlungslisten konnten nach 2 Jahren kassiert werden. Könnte man jetzt eine eidesstattliche Versicherung über die gezahlte Höhe abgeben, ich hatte mir alle Prämienhöhen und Jahre notiert. Danke.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.02.2008 | 16:40

Sie sollten formlos bei der DRV Bund einen Antrag auf Jahresendprämie stellen. Es wird dann von Amtswegen geprüft ob Zeiten vorliegen.

8 Antworten

Knut Rassmussenam 11.02.2008 | 16:16
Nein. Es sei denn, Sie waren Lehrerin.
Oh noam 11.02.2008 | 15:59
Das wird kaum reichen...
Rentenüberprüferam 11.02.2008 | 16:22
Zur Aussage von User Knut Rassmussen meine ich, dass die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung nichts mit der Tätigkeit als Lehrer zu tun hat. Eine solche Erklärung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verdiensten oder wie hier, in Bezug auf die Jahresendprämie, ist legitim und jedem erlaubt. Wird dennoch nichts berücksichtigt, haben Sie die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen, notfalls auch bis hin zur Klage. Hinweis 1 Sollten Sie noch im Besitz von FDGB Büchern sein oder Beitragskarten, evlt. auch solche der Partei, läßt sich auch aus der Höhe der Beiträge ein Rückschluss für zusätzliche Entgelte ziehen. Auch wenn dann evtl. nur eine Berücksichtigung in Höhe von 5/6 erfolgt, wäre es besser als nichts. Hinweis 2 Falls die (JEP) auf Ihr damaliges Konto bei der Sparkasse überwiesen wurden, können Sie auch dort einen Versuch starten und die Beträge recherchieren lassen. Hinweis 3 Häufig wurden auch aus gegebenem Anlas Schreiben der Betriebsleitung und Gewerkschaft gefertigt, die man überreicht bekam und auch den Betrag beinhalten. Evlt. noch mal in vorhandenen Personalunterlagen nachsehen.
Knut Rassmussenam 11.02.2008 | 17:32
FDGB-Buch und Beitragsnachweiskarte reichen eben gerade nicht. Es gibt keine Glaubhaftmachung bei der JEP. Somit auch keine 5/6 Regelung. Lehrer allerdings haben einen Sonderstatus.
Jürgenam 11.02.2008 | 19:47
Meine Frau und ich hatten glücklicherweise noch unsere Kontoauszüge aus diesen Jahren. Diese haben wir kopiert und im Dezember 07 an DRV Bund übersandt. Es kam bisher aber nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Eine Antragstellung unsererseits erfolgte bereits Mitte des Jahres. Nun heißt es wohl warten. Na, das sind wir als Ossis wohl gewöhnt... Jürgen
Rentenüberprüferam 11.02.2008 | 20:54
Mir liegt ein Flyer der DRV Grundsatzabteilung zum Theme "JEP" vor, Stand Dez. 2007 in dem im Punkt 6. die Glaubhaftmachung nicht ausgeschlossen wird. 6. Was wird als Beleg akzeptiert? Als Nachweis werden schriftliche Unterlagen jeder Art akzeptiert, die belegen, dass zusätzliche Entgelte gezahlt wurden und in welcher Höhe sie dem Versicherten zugeflossen sind. Ferner ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, den Erhalt und die Höhe einer Prämienzahlung glaubhaft zu machen (z. B. durch Zeugenerklärungen). Allerdings wird es im Rahmen der Glaubhaftmachung äußerst schwierig sein, dem Zusatzversorgungsträger mit Hilfe von Zeugenerklärungen die genaue Höhe einer unter Umständen viele Jahre zurückliegenden Prämienzahlung als "überwiegend wahrscheinlich" zu vermitteln.
Knut Rassmussenam 12.02.2008 | 09:13
Wir bewegen uns um AAÜG, nicht im SGB VI und nicht im FRG. Den Flyer kenne ich. Naja, vielleicht kommt wirklich eine Zeugenerklärung zum Zuge - muß dann wohl der Buchhalter sein. Ist dann wie mit dem polnischen Legitimationsbuch - "ich war nie krank" ...
Mam 13.02.2008 | 13:22
... und Urlaub, Urlaub gabs bei uns nicht, wir haben immer Montags bis Sonntags gearbeitet ;-)
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