Hallo Birgit,
die Rente erhöht oder mindert sich ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung wirksam ist.
Bekommen beide Ehepartner bei der Scheidung bereits eine Rente gilt:
Aus technischen Gründen passen wir beide Renten erst zum Ende des Monats an, der auf den Monat folgt, in dem wir die Mitteilung des Familiengerichts erhalten haben. So vermeiden wir doppelte Zahlungen, weil die Kürzungen einen gewissen Vorlauf brauchen. Ihr Geld ist aber nicht verloren: Sie können den fehlenden Steigerungsbetrag Ihrer Rente privatrechtlich von Ihrem früheren Partner zurückfordern.