Hallo Engelchen,
welche Mitteilungspflichten Sie im Rahmen Ihres Insolvenzverfahrens haben, sollten Sie Ihren diesbezüglichen Unterlagen entnehmen können. Ob und wieviel von der Nachzahlung einbehalten wird, werden Sie von Ihrem Insolvenzverwalter erfahren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung