Hallo monikap,
dem Beitrag von Schade kann ich zustimmen. Eine „Verrechnung“ der Rentennachzahlung mit anderen Sozialleistungen findet immer nur für zeitgleich zustehende Beträge statt. Das heißt, dass der Rentenbetrag für Januar auch nur mit dem Krankengeld für Januar verrechnet werden kann. Für Monate, in denen sie keine andere Sozialleistung bezogen haben, bekommen Sie die Nachzahlungsbeträge komplett ausgezahlt.