Hallo Paule, nachdem durch eine Rechtsänderung seit dem 11.08.2010 fast alle Deutschen das Recht zur frw. Versicherung haben, kann wahrscheinlich auch Ihre Frau frw. Beiträge zahlen. Sie kann dann auch nur für 7 Monate Beiträge zahlen. Vor einer Entscheidung rate ich dringend zu einer Berateung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Vielleicht macht nähmlich auch eine Beitragserstattung Sinn.