Hallo honigfritze,
weil die freiwillige Beitragszahlung grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich ist, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die Zeit vom 01.11.2003 bis 31.05.2005 nicht mehr möglich. Eine Übertragung in die gesetzliche Rentenversicherung ist ebenfalls nicht möglich.