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Experten-Antwort

Nachzahlung

von honigfritze03.10.2019 | 13:28
431 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich war von 1.11.2003 bis 31.05.2005 als Imker in der LAK pflichtversichert. Diese 19 Monate werden mir in der DRV nicht angerechnet. Kann ich für diese 19 Monate Beiträge in der DRV nachzahlen? Damals wusste ich gar nicht, daß diese 19 Monate für die Wartezeit verloren sind! Oder kann die LAK die Beiträge an die DRV übertragen und ich die Differenz aufbezahlen? LG Honigfritze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo honigfritze,

weil die freiwillige Beitragszahlung grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich ist, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für die Zeit vom 01.11.2003 bis 31.05.2005 nicht mehr möglich. Eine Übertragung in die gesetzliche Rentenversicherung ist ebenfalls nicht möglich.

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4 Antworten

Kaiseram 03.10.2019 | 14:57
Weder Nachzahlung, noch Übertragung ist möglich. Bestätigung erfolgt morgen durch den Experten!
Jonnyam 03.10.2019 | 16:47
Zeiten in der Alterssicherung für Landwirte werden nicht auf die Wartezeiten in der allgemeinen Rentenversicherung angerechnet. Eine Beitragsnachzahlung ist auch nicht möglich. Aber umgekehrt wird eventuelle ein Schuh draus. Schauen Sie doch mal hier https://www.svlfg.de/altersrente-landwirte-mifa Grüße vom Honigliebhaber
honigfritzeam 04.10.2019 | 11:24
Hallo, ich war von 1.11.2003 bis 31.05.2005 als Imker in der LAK pflichtversichert. Diese 19 Monate werden mir in der DRV nicht angerechnet. Kann ich für diese 19 Monate Beiträge in der DRV nachzahlen? Damals wusste ich gar nicht, daß diese 19 Monate für die Wartezeit verloren sind! Oder kann die LAK die Beiträge an die DRV übertragen und ich die Differenz aufbezahlen? Und warum ist es andersrum möglich? LG Honigfritze
senf-dazuam 04.10.2019 | 11:40
Zitat von honigfritze anzeigenausblenden
Weil die entsprechenden Gesetze und Regelungen zu diesem Versorgungssystem dies zulassen. Zitat aus der von Jonny genannten Webseite: "Ja, auch Zeiten aus anderen Versorgungssystem können wir auf Ihre Wartezeit anrechnen. Das geht jedoch nur, wenn Sie mindestens für einen Monat Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt haben." Haben Sie mind. einen Monat Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse geleistet und erfüllen Sie unter Hinzuziehung der Zeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung die Wartezeit in der LAK, erhalten Sie von dort (auf Antrag) eine (kleine) Rente. Zusätzlich erhalten Sie (auf Antrag) von der DRV auf Basis der dort eingegangenen Beiträge eine weitere Rente. Meint jedenfalls meiner einer
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