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Nachzahlung

von gaggel27.08.2007 | 08:52
1638 Ansichten
7 Antworten
Habe rückwirkend die volle EM Rente genehmigt bekommen. Bekäme auch eine Nachzahlung. Habe aber auch Krankengeld bekommen. Nun meine Frage. Wird nun das ganze Krankengeld von der Nachzahlung abgezogen?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 27.08.2007 | 09:22

Sie sollten sich bei Ihrer Agentur melden und mitteilen wie der Sachverhalt ist.

Moderatoren-Antwortam 27.08.2007 | 09:12

Siehe Beitrag von "Nix".

Zusatz: Wenn beim Rentenantrag bereits feststand, dass Sie AloGeld erhielten, wird dies ebenfalls mit der Nachzahlung verrechnet. Wenn nicht, müssen leider diese der Agentur f. Arbeit zurückzahlen.

5 Antworten

???am 27.08.2007 | 09:00
Das Krankengeld wird mit dem zeitgleichen Rentenanspruch verrechnet. In der Regel wird daher für die Zeit, in der Krankengeld gezahlt wurde, die gesamte Nachzahlung an die Krankenkasse gezahlt.
Nixam 27.08.2007 | 09:00
Natürlich. Die Nachzahlung wurde einbehalten, bis die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch (gezahltes Krankengeld) angemeldet hat. Dann wird die einbehaltene Rente an die Krankenkasse erstattet. Sollte das Krankengeld niederiger sein als die Rente, bleibt noch ein Restbetrag für Sie. Meistens ist es aber so, das das Krankengeld höher ist als die Rente, so dass für den deckungsgleichen Zeitraum(KG und Rente) kein Restbetrag für Sie übrigbleibt.
Kurtam 27.08.2007 | 09:11
bei ALG gilt das gleiche wie bei Krankengeld
gaggelam 27.08.2007 | 09:08
Danke für die Antworten. Da sich alles überschnitten hat, hab ich dieses Monat auch Arbeitslosengeld bekommen. Muß ich dies zurückzahlen, oder wird das auch mit dem Rückzahlungsbeitrag der Rente verrechnet?
gaggelam 27.08.2007 | 09:15
Bei Antragstellung OKT. 06 stand dies noch nicht fest. da bekam ich noch KG. Wurde dann heuer im Juli ausgesteuert, darum ALG. Das 1. Mal diesen Monat erhalten. Habe nach dem Rentenbescheid beim Arbeitsamt gleich alles abgemeldet. Von diesem kam auch der Auflösungsbescheid, nur ein paar Tage später bekam ich trotzdem Geld. Aber sie haben nichts geschrieben, daß ich den betrag gleich zurückzahlen soll. wie soll ich mich verhalten?
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