Liebe User,
es gibt Menschen, die Probleme mit der Rechtsschreibung haben. Über die machen wir uns bitte nicht lustig. Sonst machen die sich lustig über die Dinge, die wir nicht können.
Viele Grüße
Ihr Admin
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Liebe User,
es gibt Menschen, die Probleme mit der Rechtsschreibung haben. Über die machen wir uns bitte nicht lustig. Sonst machen die sich lustig über die Dinge, die wir nicht können.
Viele Grüße
Ihr Admin
Hallo Halbweisenrente,
eine Nachzahlung der Rente können Sie für bis zu 12 Monaten rückwirkden nach der Antragstellung erhalten - aber nur für Zeiträume, in denen Sie auch tatsächlich einen Anspruch hatten.
Anspruch auf Halbwaisenrente für volljährige Waisen besteht nur, soweit und solange Sie sich in Ausbildung befinden oder einen Freiwiligendienst, der zum Kindergeldanspruch führt, ableisten.
Die Suche nach einem Ausbidungsplatz führt nicht zu einem Anspruch.
Soo wie Sie die Lage schildern, haben und hatten Sie in der Vergangenheit keinen Anspruch auf Halbwaisenrente und können daher auch keine Nachzahlng erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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