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Experten-Antwort

Nachzahlung

von Halbweisen Rente25.03.2023 | 20:54
129 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag Und zwar habe ich im internet nach einer Antwort gesucht leider habe ich keine auf meine gestellte frage gefunden. Und Zwar geht es um den Antrag für die Halbweisenrente. Mein Bruder hat diese nun Beantragt und hat einen BRief bekommen in dem Steht das er eine Rückzahlung von 12 Monaten Gutgeschrieben bekommt, Jetzt ist meine Frage wenn ich die Halbweisenrente nun auch beantrage bekomme ich auch eine Rückzahlung von 12 Monaten oder bekommt dies nur der erste Antrag steller über eine schnelle antwort würde ich mich freuen.

Antworten vom Expertenteam

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

es gibt Menschen, die Probleme mit der Rechtsschreibung haben. Über die machen wir uns bitte nicht lustig. Sonst machen die sich lustig über die Dinge, die wir nicht können.

Viele Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Halbweisenrente,

eine Nachzahlung der Rente können Sie für bis zu 12 Monaten rückwirkden nach der Antragstellung erhalten - aber nur für Zeiträume, in denen Sie auch tatsächlich einen Anspruch hatten.

Anspruch auf Halbwaisenrente für volljährige Waisen besteht nur, soweit und solange Sie sich in Ausbildung befinden oder einen Freiwiligendienst, der zum Kindergeldanspruch führt, ableisten.

Die Suche nach einem Ausbidungsplatz führt nicht zu einem Anspruch.

Soo wie Sie die Lage schildern, haben und hatten Sie in der Vergangenheit keinen Anspruch auf Halbwaisenrente und können daher auch keine Nachzahlng erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Fabiam 25.03.2023 | 22:16
Okay danke aber ich bin im momentan arbeitlos und bald in einem voillzeit job und erst ab august wieder in einer ausbildung bekomme ich trotzdessen trtz die halbweisenrente?
Renteam 25.03.2023 | 21:45
Stellen Sie den Antrag unbedingt noch im März. Auch Sie bekommen die Halbwaisenrente 12 Monate rüvkwirkend, sobald Sie auch eine Halbwaise sind, wovon ich ausgehe
Renteam 25.03.2023 | 22:22
die Anspruchsvoraussetzungen für eine Waise Ü18 ist eine Ausbildung. Arbeitslos oder Arbeit begründen keinen Waisenrentenabspruch. Dann wirds wahrscheinlich rückwirkend nichts geben und erst ab August, wenn Sie die Ausbildung aufgenommen haben. Aber stellen Sie den Antrag dann bekommen Sie es schwarz auf weiß offiziell.
Fabiam 25.03.2023 | 22:24
Also bedeutes das wenn ich den antrag jetzt steel das ich die rückzahlung im august kriege erst wenn ich in der ausbildung bin acuh wenn ich noch keinen ausbildungsvetrag aufweisen kann?
Keine Nachzahlungam 26.03.2023 | 07:24
Nein, Du bekommst keine Rückzahlung! Deine Waisenrente beginnt erst mit der Ausbildung. Mit Deiner Rechtschreibung wird die Ausbildung auch kein Selbstläufer.
KSCam 26.03.2023 | 07:59
Wenn die Ausbildung im August 2023 beginnt, beginnt die Rente auch (erst) im August 2023. Wenn Sie das vorher beantragen bekommen Sie das Geld ab dann. Aber wenn Sie ein Jahr Nachzahlung wollen können Sie den Antrag gerne erst im Sommer 2024 stellen. Grins.
Fabiam 26.03.2023 | 12:44
Okay super ich bedanke mich für die schnelle und tolle Hilfe. Und zu den Herren der hier meine Rechtschreibung anzweifelt keine Sorge das Krieg ich schon hin ich wusste ja nicht das man auf einem Anonymen Forum aus sowas wert gelegt wird. (Ich glaub da braucht jemand mehr zu tun)
Coffeeam 27.03.2023 | 09:33
Das ist Mal ne Ansage!!!!!
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