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Experten-Antwort

Nachzahlung Arbeitsmarktrente

von Tanni23.06.2026 | 08:10
115 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Nachzahlung der Arbeitsmarktrente bekommen. Diese Nachzahlung bezieht sich auf den Zeitraum Januar bis Juni 2026. Ich beziehe vom Jobcenter Leistungen/Aufstockung ab April 2026. Von Januar bis März habe ich einen Kredit aufnehmen müssen/ mein Konto überzogen. Kann das Jobcenter nun von der Nachzahlung auch die Rente von Januar bis März 2026 fordern, um die zukünftige Aufstockung vom Jobcenter abzudecken. Das Jobcenter meinte gestern mündlich sie haben Anspruch auf die gesamte Nachzahlung wegen dem Zuflussprinzip.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanni,

in den Grundsätzen des Erstattungsrechts nach den §§ 103 und 104 SGB X ist u. a. folgende Regelung enthalten:

 

Der zeitliche Umfang des Erstattungsanspruchs ist auf das tatsächliche Zusammentreffen der Leistungen abzustellen, das heißt es muss eine zeitliche Kongruenz zwischen der Vorleistung und der Nachzahlung bestehen.

Eine Erstattung ist nur bis zum Ende des Nachzahlungszeitraumes vorzunehmen, da der erstattungsberechtigte Leistungsträger nur für diesen Zeitraum in Vorleistung getreten ist. Mit Aufnahme der laufenden Zahlung erbringt der letztlich zuständige Leistungsträger seine Sozialleistung in vollem Umfang alleine. Eine Vorleistung des erstattungsberechtigten Leistungsträgers auf die tatsächlich zu erbringende Leistung ist damit grundsätzlich nicht mehr möglich.

Der Nachzahlungszeitraum endet mit dem Monat, der dem Monat der Aufnahme der laufenden Zahlung vorausgeht. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine vor- oder nachschüssig zu zahlende Rente handelt.

Der Grundsatz der zeitlichen Kongruenz erfordert eine kalendermonatlich getrennt vorzunehmende Gegenüberstellung beider Leistungen. Eine summarische Gegenüberstellung der im Erstattungszeitraum insgesamt erbrachten Leistungen ist unzulässig (BSG vom 29.11.1985, AZ: 4a RJ 84/84).

Bei Leistungen für Teilmonate ist eine kalendertägliche Gegenüberstellung vorzunehmen.

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3 Antworten

Tanniam 23.06.2026 | 08:36

Zitat von der Moderation entfernt.

Hallo, von Du meine Güte, eine Arbeitsmarktrente ist auch eine Rente, die die deutsche Rentenversicherung zahlt. Viele Grüße
Tanniam 23.06.2026 | 08:42

Zitat von der Moderation entfernt.

Hallo, dass Thema ist doch eindeutig. Es geht um meinen Anspruch für die Rente von 01.-03.26. Das ist wohl ein Thema, das die deutsche Rentenversicherung betrifft. Und ich bin sicher, diese hat eine klare Antwort für mich. Viele Grüße
Tanniam 23.06.2026 | 09:13
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Herzlichen Dank für die Informationen! Wenn ich es richtig verstehe, dann kann die Nachzahlung von Januar bis März 2026, wo ich noch nicht im Leistungsbezug war, nicht als Zahlungsart für die zukünftige Aufstockung benutzt werden. Also nicht als Zufluss betrachtet werden.
Deutsche Rentenversicherung
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