Ihre Witwerrente wird ab dem Zeitpunkt der Einkommensänderung neu berechnet. Allerdings erfolgt eine Rentennachzahlung bzw. die Zahlung einer höheren Leistung längstens für 4 Kalenderjahre zurück in die Vergangenheit (§ 44 Abs. 4 SGB X), ausgehend vom Zeitpunkt der Rücknahme des bisherigen Bescheides.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, den Rentenversicherungsträger von Einkommensänderungen zu informieren. Übersenden Sie daher unbedingt eine Kopie des Arbeitslosengeldbescheides an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, damit dieser Ihre Witwerrente neu feststellen kann.