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Experten-Antwort

Nachzahlung BU Rente

von Walter H18.10.2010 | 18:07
2467 Ansichten
6 Antworten
Eine Frage: Habe BU Rente im August eingereicht. Untersuchung ist bei der DRV erfolgt. Ärztliche Unterlagen nachgereicht. Danach habe Bescheid von der Krankenkasse erhalten. Also bis jetzt alles normal verlaufen. Ab wann würde die Rente gezahlt, wenn sich die Prozedur noch über Monate oder Jahre hinzieht ? Müßte dann weiter ans Ersparte gehen, da ich sonst kein Einkommen habe. Sollte der Antrag nach längerer Bearbeitung doch noch abgelehnt werden, muß ich halt Hartz IV beantragen, denn sehr lange reichen meine Erparnisse nicht mehr. Mit 56 werde ich ja wohl kaum noch einen Job finden. Also zahlen muß Vater Staat sowieso.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2010 | 10:34
BU Rente haben Sie im August beantragt. Dass zwischenzeitlich bereits eine Untersuchung bei der DRV erfolgte, ist durchaus positiv zu bewerten im Bezug auf die Bearbeitungsdauer. Es kann sich also nicht mehr um Monate handeln, bis eine Entscheidung getroffen wird. Sie können bereits vorab mal telefonisch mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären, wann mit einer Bescheiderteilung zu rechnen ist. Erst wenn der Rentenbescheid bei Ihnen vorliegt haben Sie Gewissheit , wie über Ihren Rentenantrag entschieden wurde .Vielleicht entspricht der dann vorliegende Bescheid Ihren Erwartungen. Wenn nicht, können Sie innerhalb eines Monats einen Widerspruch mit entsprechender Begründung einreichen.

5 Antworten

Didioam 18.10.2010 | 18:38
Hallo Walter,ich würde sofort ALG 2(Hartz4) beantragen,denn diese Leistung gibts
Walter Ham 18.10.2010 | 19:33
Das Problem ist das ich noch kein Hartz IV bekomme,muß erst meine Altersversorgung weghauen. Ist echt scheiße,aber so sind unsere Gesetze ! Und sollte die Rente doch noch genemigt werden,müßte ich Hartz IV zurück zahlen. Ich kann jedem den guten Rat geben: Hört nicht auf unsere Politiker und sorgt fürs Alter. Haut besser alles auf den Kopf,sonst geht es euch so wie mir. Stellt euch mal vor: Ich muß sogar meine Zuschüsse zur Riesterrente zurück zahlen. Da ich momentan keine Rentenbeiträge zahle,bin ich nicht Zuschussberechtigt. Unsere Beamten aber,die auch keine Rentenbeiträge zahlen,die erhalten diese Zuschüsse. Armes und beklopptes Deutschland !
W*lfgangam 18.10.2010 | 20:29
Hallo Walter H, > Und sollte die Rente doch noch genemigt werden,müßte ich Hartz IV zurück zahlen. ...und das wird/kann künftig zum Problem werden, wenn die EM-Rente nicht bewilligt wird - aber dann in ein paar Monaten/Jahren vor Erreichen des frühestmöglichen Altersrentenanspruch EM eintritt/festgestellt wird. Mit Null-Rentenzeiten im Rücken können Sie ohne Glieder am letzten Nasenloch hängen - die EM-Rente wird dann allein schon wegen fehlender Versicherungszeiten abgelehnt. Keine 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren - UND, keine so genannte Streckungszeiten, wie ALG 2 - seins noch Beitragszeiten wie zz. oder auch künftig vielleicht nur noch Anrechnungszeiten). Auch wenn Sie ALG 2 ggf. zurückzahlen müssen, so sind es zz. wenigsten Arbeitslosenzeiten - wenn allerdings schon ein Lücke zum letzten Pflichtbeitrag entstanden ist (Beschäftigung oder gar Ende Krankengeld), könnte es in der Zukunft auch kritisch werden. Gruß w. ...fragen Sie (rechtzeitig) einen Beamten - der könnte sich womöglich auskennen und Ihnen Ihre Rente retten ...aber dafür müssten die ja beklopp sein ;-)
Walter Ham 19.10.2010 | 11:41
Die eingezahlten Gelder in meine Riesterente kann ich natürlich behalten und sind somit auch Hartz IV sicher. Ich bin auch weiter ohne Unterbrechung Arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet und somit wird auch die Zeit angerechnet. Meine Anwartschaft ist gesichert,da ich schon vor 1984 meine 5 Jahre voll habe. Wichtig ist, das man keine Lücken im Versicherungsverlauf hat. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine EM Rente habe ich erfüllt,sonst hätte mein Berater bei der Stadtverwalttung meinen Antrag nicht weiter geleitet. Er hat sich auch über mich im Vorfeld bei der DRV erkundigt.
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