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Experten-Antwort

Nachzahlung BU Rente

von Lumpott13.12.2010 | 13:29
2016 Ansichten
3 Antworten

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Für den Fall das mir eine EM Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird, erhalte ich dann auch eine Nachzahlung ? Rente wurde schon im Oktober beantragt. Werden Renten dieser Art unbefristet gezahlt ? Gibt es diese Rente auch als Arbeitsmarktrente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich werden die Renten wegen Erwerbsminderung nur auf Zeit gewährt. Ausnahmsweise kann auch eine Rentenzahlung auf Dauer erfolgen. Bei der Feststellung des Rentenanspruches könnte auch der Arbeitsmarkt eine Rolle spielen. Ausgehend vom Rentenanspruch wird dann der Rentenbeginn festgelegt. Da bei Ihnen noch alles offen ist, sollten Sie doch erst die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Erst wenn der Rentenbescheid der RV vorliegt, haben Sie Gewissheit. Sie können sich durchaus mal mit Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung setzen. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen bestimmt den derzeitigen Stand des Rentenverfahrens mitteilen.

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2 Antworten

Zuberam 13.12.2010 | 13:35
Ob sich eine Nachzahlung bildet, ist abhängig vom Rentenbeginn welcher widerum vom "LEistungsfall" (Eintritt einer EM) und dem Antragsdatum abhängt. Sollten erstattungsberechtigte Sozialleistungsträger für die Zeit nach Rentenbeginn Sozialleistungen gezahlt haben, werden diese Forderungen ggf. noch von der Nachzahlung abgezogen.
Heinericham 14.12.2010 | 08:36
Hallo, Hinsichtlich der Nachzahlung (NZ) siehe beitrag von Zuber. Die Rente kann auf Zeit und auch unbefristet geleistet werden. Es hängt von Ihrem Gesundheitszustand und der Prognose der Mediziner ab. Bei der EM-Rente wegen BU kann es keine Arbeitsmarktrente geben. Sie wären ja "nur" berufsunfähg im erlernten Beruf und in den möglichen Verweisungsberufen und nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Somit ist es Ihnen noch möglich in anderen Berufen voll arbeiten zugehen. Daher kann es keine Arbeitsmarktrente geben.
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