Grundsätzlich werden die Renten wegen Erwerbsminderung nur auf Zeit gewährt. Ausnahmsweise kann auch eine Rentenzahlung auf Dauer erfolgen. Bei der Feststellung des Rentenanspruches könnte auch der Arbeitsmarkt eine Rolle spielen. Ausgehend vom Rentenanspruch wird dann der Rentenbeginn festgelegt. Da bei Ihnen noch alles offen ist, sollten Sie doch erst die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Erst wenn der Rentenbescheid der RV vorliegt, haben Sie Gewissheit. Sie können sich durchaus mal mit Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung setzen. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen bestimmt den derzeitigen Stand des Rentenverfahrens mitteilen.