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Experten-Antwort

Nachzahlung der DRV (wg. Teilerwerbsminderungsrente) an Arbeitgeber überweisen

von Andy07.08.2018 | 11:27
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe Mitte Januar 2018 einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Dieser Rentenantrag wurde mir vor ein paar Wochen bewilligt. Nun habe ich eine Nachzahlung (seit Antragsabgabe) von der DRV bekommen. Vom 02/2018 bis 06/2018 habe ich von der DRV eine Nachzahlung von Betrag: xxx EUR bekommen. Leider wusste ab Antragsabgabe bis Bewilligung nicht, ob mir die Teileerwerbsminderungsrente genehmigt wird. Nachdem ich seit Anfang des Jahres bis jetzt Vollzeit gearbeitet habe, ist die jetztige Rente wegen Hinzuverdinst sehr gering. Diese steigt erst, wenn mein Brutto weniger wird.. Kürzlich habe ich einen Anruf aus dem Personalbüro bekommen, ich müsse meinen Arbeitgeber die Nachzahlung der DRV an meinen Arbeitgebder überweisen. Das kann doch nicht sein..?? Angeblich habe ich wegen der Nachzahlung seit 02/2018 zuviel verdient. Auf die Frage, was mit meinen zuviel gearbeiteten Stunden seit diesen Monaten passiert, bekam ich zur Antwort, diese würden verfallen. Das kann doch nicht sein. Kann mir bitte jemand erklären, wie das sein kann, bzw. ob das rechtens ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andy,

auch wir können Sie leider nur an den Betriebs- oder Personalrat oder einen Arbeitsrechtler verweisen, da es sich bei Ihrer Frage um Arbeitsrecht handelt. Dazu können wir leider keine Hilfestellung leisten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 07.08.2018 | 11:41
Hinter so was kann eigentlich nur eine tarifvertragliche Regelung stecken. Lassen Sie sich von dem Personalsachbearbeiter die rechtlichen Grundlagen zeigen und sprechen Sie dann mit dem Betriebsrat, einem Gewerkschaftsvertreter oder Anwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt.
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