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Experten-Antwort

Nachzahlung der Grundrente

von Martha14.10.2021 | 16:26
271 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich habe gestern meinen Bescheid zur Grundrente erhalten, ich bekomme ab 01.10.21 Grundrente und die Nachzahlung ab 01.01.21 bis 30.09.21. Die Nachzahlung erfolgt erstmal nicht weil geprüft werden muß ob noch Ansprüche Dritter besteht. Verstehen muß ich das nicht, ich beziehe seit 7 Jahren Rente und bekomme von nirgendwo her Zuschüsse und muß keine Steuern entrichten, wozu dann die Prüfung?? Ferner würde ich gerne wissen, wie lange ich auf die Nachzahlung warten muß. Lieben Gruß Martha

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martha,

die Nachzahlung wurde vorsorglich einbehalten. Da in Ihrem Fall keine Ansprüche Dritter bestehen, müsste die Nachzahlung schon bald ausgezahlt werden.

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7 Antworten

carlaam 14.10.2021 | 16:31
Die Rentenversicherung kann nicht wissen, ob Sie von irgendwoher noch irgendwelche Gelder bekommen. Als muss geprüft werden.
Uschiam 14.10.2021 | 16:46
Das ist das übliche Vorgehen, es wird ja nur geschaut, ob oder ob nicht und das ist ja anders nicht möglich. Verloren geht Ihnen dabei nichts, es ist nur so, dass eventuelle Ansprüche nicht Ihnen gegenüber, sondern gegenüber der Rentenversicherung geltend gemacht werden.
Schadeam 14.10.2021 | 17:11
Danken wir all denen, die sich dieses Gesetzesungetüm ausgedacht und es so wie es ist beschlossen haben. Die DRV "kämpft" letztlich nur darum die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen und dass wir "Bürokratie gut können" beweisen wir immer wieder. Ändern könnte das "Politik" aber auch wir alle wenn wir nicht den Volkssport hätten, gegen alles und jedes Einspruch zu erheben, jeden "Käse geregelt haben wollten" und vieles mehr. LG
W°lfgangam 14.10.2021 | 20:10
Zitat von Der Unbestechliche anzeigenausblenden
...so wie Sie etwa, der mit dunklem Blick in die falsche Richtung zur Ausgangsfrage überhaupt nur dampfplaudert ;-) @Martha: "Die Nachzahlung erfolgt erstmal nicht weil geprüft werden muß ob noch Ansprüche Dritter besteht. Verstehen muß ich das nicht, ich beziehe seit 7 Jahren Rente >> und bekomme von nirgendwo her Zuschüsse << und muß keine Steuern entrichten, wozu dann die Prüfung??" Wenn bisher keine ergänzenden Sozialleistungen gezahlt wurden zwecks Verrechnung/Erstattungsansprüchen (die der DRV ja bekannt wären), verstehe ich das eigentlich auch gar nicht! Einzige Idee, Sie sind verheiratet oder leben in einer Bedarfsgemeinschaft und der/die Andere erhält ergänzende Sozialleistungen, so dass das gemeinsame Einkommen (nun der Rentenzuschlag bei Ihnen) eine Rolle spielt. Gruß w.
Der Unbestechlicheam 14.10.2021 | 19:24
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Recht haben und Recht bekommen ....waren schon immer zwei paar Stiefel.....und wer sich da einen Rechtsbeistand nicht leisten kann....hat eh das nachsehen......Pflichtverteidiger.....tuen bestenfalls Ihre Pflicht....aber da Sie ja überlsatet sind.....und eben das Honorar nicht stimmt...... Vaternstaat richtet alles....so wie die Klimapreise....wer hat der kann ....wer nicht hat...der schaut eben in die Röhre.....
Marthaam 14.10.2021 | 22:35
Hallo Wolfgang, danke für ihre Antwort, ich bin geschieden und lebe alleine, daher greift bei mir nichts von alledem. LG Martha
Mondkindam 15.10.2021 | 08:32
Hallo Martha, wahrscheinlich bekommen Sie die Nachzahlung umgehend ausgezahlt, ohne dass noch etwas geprüft wird. Ist leider seit ein paar Wochen so programmiert, dass die Nachzahlungen erst mal einbehalten werden.
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