Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Nachzahlung der Grundrente

von Martha14.10.2021 | 16:26
267 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, ich habe gestern meinen Bescheid zur Grundrente erhalten, ich bekomme ab 01.10.21 Grundrente und die Nachzahlung ab 01.01.21 bis 30.09.21. Die Nachzahlung erfolgt erstmal nicht weil geprüft werden muß ob noch Ansprüche Dritter besteht. Verstehen muß ich das nicht, ich beziehe seit 7 Jahren Rente und bekomme von nirgendwo her Zuschüsse und muß keine Steuern entrichten, wozu dann die Prüfung?? Ferner würde ich gerne wissen, wie lange ich auf die Nachzahlung warten muß. Lieben Gruß Martha

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2021 | 08:55

Hallo Martha,

die Nachzahlung wurde vorsorglich einbehalten. Da in Ihrem Fall keine Ansprüche Dritter bestehen, müsste die Nachzahlung schon bald ausgezahlt werden.

7 Antworten

carlaam 14.10.2021 | 16:31
Die Rentenversicherung kann nicht wissen, ob Sie von irgendwoher noch irgendwelche Gelder bekommen. Als muss geprüft werden.
Uschiam 14.10.2021 | 16:46
Das ist das übliche Vorgehen, es wird ja nur geschaut, ob oder ob nicht und das ist ja anders nicht möglich. Verloren geht Ihnen dabei nichts, es ist nur so, dass eventuelle Ansprüche nicht Ihnen gegenüber, sondern gegenüber der Rentenversicherung geltend gemacht werden.
Schadeam 14.10.2021 | 17:11
Danken wir all denen, die sich dieses Gesetzesungetüm ausgedacht und es so wie es ist beschlossen haben. Die DRV "kämpft" letztlich nur darum die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen und dass wir "Bürokratie gut können" beweisen wir immer wieder. Ändern könnte das "Politik" aber auch wir alle wenn wir nicht den Volkssport hätten, gegen alles und jedes Einspruch zu erheben, jeden "Käse geregelt haben wollten" und vieles mehr. LG
W°lfgangam 14.10.2021 | 20:10
Der Unbestechliche schrieb

Recht haben und Recht bekommen ....waren schon immer zwei paar Stiefel.....und wer sich da einen Rechtsbeistand nicht leisten kann....hat eh das nachsehen......Pflichtverteidiger.....tuen bestenfalls Ihre Pflicht....aber da Sie ja überlsatet sind.....und eben das Honorar nicht stimmt......

Vaternstaat richtet alles....so wie die Klimapreise....wer hat der kann ....wer nicht hat...der schaut eben in die Röhre.....

...so wie Sie etwa, der mit dunklem Blick in die falsche Richtung zur Ausgangsfrage überhaupt nur dampfplaudert ;-) @Martha: "Die Nachzahlung erfolgt erstmal nicht weil geprüft werden muß ob noch Ansprüche Dritter besteht. Verstehen muß ich das nicht, ich beziehe seit 7 Jahren Rente >> und bekomme von nirgendwo her Zuschüsse << und muß keine Steuern entrichten, wozu dann die Prüfung??" Wenn bisher keine ergänzenden Sozialleistungen gezahlt wurden zwecks Verrechnung/Erstattungsansprüchen (die der DRV ja bekannt wären), verstehe ich das eigentlich auch gar nicht! Einzige Idee, Sie sind verheiratet oder leben in einer Bedarfsgemeinschaft und der/die Andere erhält ergänzende Sozialleistungen, so dass das gemeinsame Einkommen (nun der Rentenzuschlag bei Ihnen) eine Rolle spielt. Gruß w.
Der Unbestechlicheam 14.10.2021 | 19:24
Schade schrieb

Danken wir all denen, die sich dieses Gesetzesungetüm ausgedacht und es so wie es ist beschlossen haben.

Die DRV "kämpft" letztlich nur darum die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen und dass wir "Bürokratie gut können" beweisen wir immer wieder.

Ändern könnte das "Politik" aber auch wir alle wenn wir nicht den Volkssport hätten, gegen alles und jedes Einspruch zu erheben, jeden "Käse geregelt haben wollten" und vieles mehr.

LG

Recht haben und Recht bekommen ....waren schon immer zwei paar Stiefel.....und wer sich da einen Rechtsbeistand nicht leisten kann....hat eh das nachsehen......Pflichtverteidiger.....tuen bestenfalls Ihre Pflicht....aber da Sie ja überlsatet sind.....und eben das Honorar nicht stimmt...... Vaternstaat richtet alles....so wie die Klimapreise....wer hat der kann ....wer nicht hat...der schaut eben in die Röhre.....
Marthaam 14.10.2021 | 22:35
Hallo Wolfgang, danke für ihre Antwort, ich bin geschieden und lebe alleine, daher greift bei mir nichts von alledem. LG Martha
Mondkindam 15.10.2021 | 08:32
Hallo Martha, wahrscheinlich bekommen Sie die Nachzahlung umgehend ausgezahlt, ohne dass noch etwas geprüft wird. Ist leider seit ein paar Wochen so programmiert, dass die Nachzahlungen erst mal einbehalten werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026