Hallo V.S.
da in Ihrem Fall die Übergangszeit zwischen Ihrem ersten und zweiten Studium nicht mehr als 4 Kalendermonate beträgt, haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf Waisenrente. Seit dem 1. Juli 2015 wird auf Waisenrenten kein Einkommen mehr angerechnet. Ihnen steht damit Ihre Rente auch in der Zeit vom 1.Juli bis zum 30.September 2018 unabhängig vom Arbeitsverdienst in voller Höhe zu.