Hallo Alex
die Krankenkasse bekommt aus Ihrer Rente nur Krankengeld erstattet, das zeitgleich mit der Rente geleistet wurde. Beginnt Ihre Rente erst nach der Aussteuerung, bekommt die Krankenkasse nichts aus Ihrer Nachzahlung.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zur Klarstellung:
Wenn der Antrag seit 2019 „offen“ ist, also das Rentenverfahren seitdem nicht bindend abgeschlossen wurde, wird die Rente ab Rentenbeginn nachgezahlt. Die 4-jährige Zahlungsausschlussfrist gilt dann nicht.
Eine rückwirkende Zahlung ab 01.01.2015, wie von Ultra behauptet, ist bei einem erstmaligen Rentenantrag 2019 nicht möglich, da in dieser Konstellation die Rente erst ab Antragsmonat im Jahr 2019 zu leisten wäre.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich dachte immer, es geht maximal 4 Jahre rückwirkend? Also ist doch ein größerer Zeitraum möglich?
Ja, das würde mich auch mal interessieren:
Wie weit kann die Anspruchsvoraussetzung in der Vergangenheit liegen und welcher Zeitraum wird dann für die EM-Rente davon maximal berücksichtigt?
Danke.
Ich dachte immer, es geht maximal 4 Jahre rückwirkend? Also ist doch ein größerer Zeitraum möglich?
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