Hallo Melanie W,
sofern die Krankenkasse den Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger bereits beziffert hat, kann die Nachzahlung abgerechnet und dann auch unverzüglich angewiesen werden.
Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung setzen und dort nach dem Auszahltermin nachfragen.