Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachzahlung EM Rente

von Melanie W04.09.2013 | 15:34
1496 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mir wurde Anfang August rückwirkend ab April 2013 die volle EM-Rente bewilligt. Ich habe bis zum Rentenbescheid aber noch Krankengeld bekommen (noch nicht ausgesteuert), so daß sich Ansprüche der Krankenkasse ergeben. Die laufende Rentenzahlung beginnt nun ab dem 01.10.13. Die Nachzahlung, welche nun aber auch die Zahlung für August und September enthält, wird aber jetzt nicht ausgezahlt, wegen der Verrechnung. Die Krankenkasse teilte mir dann gestern mit, daß die Nachzahlung erfahrungsgemäß dann mit der laufenden Zahlung Ende Oktober kommen wird. Das geht absolut finanziell nicht. Ich habe schon im August kein Geld bekommen und kann unmöglich jetzt noch 2 Monate überbrücken. Den Erstattungsanspruch hat die Kasse bereits vor 4 Wochen an die DRV gestellt. Was kann man denn da jetzt tun? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie W,

sofern die Krankenkasse den Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger bereits beziffert hat, kann die Nachzahlung abgerechnet und dann auch unverzüglich angewiesen werden.

Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch in Verbindung setzen und dort nach dem Auszahltermin nachfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Melanie Wam 04.09.2013 | 16:55
Das hört sich ja schon mal gut an. Das werde ich direkt mal morgen klären, Dankeschön. Aber in der Nachzahlung ist der September mit drin, also können sie mir das ja schon mal nicht vor dem 30.9. auszahlen, oder liege ich da falsch? LG
Melanie Wam 09.09.2013 | 11:14
Guten Morgen, meine KK hat nun ihren Anspruch beziffert, was ja schonmal gut ist. Leider kriege ich erst nächste Woche Bescheid darüber und dann, etwa 10 Tage später kann ich das Geld dann erwarten. Also nochmal gute 14 Tage ohne Geld. Eher würde aus Abrechnungstechnischen Gründen nicht gehen. LG Mel
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026