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Experten-Antwort

Nachzahlung EM Rente

von Ratlos30.06.2021 | 10:22
459 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag , Ich habe am 05.05.21 den Bescheid zur Bewilligung der EM Rente rückwirkend ab 1.10.20 bekommen. Daraus hat sich eine Nachzahlung ergeben welche nicht unerheblich ist , seit dem Bescheid erhalte ich natürlich kein Krankengeld mehr, was bedeutet das ich seit 2 Monaten ohne Einkommen bin..!!! Nach mehrmaligen Nachfragen sagte man mir heute das es jetzt bearbeitet wird und dann noch mal 10 Tage dauern wird…!! Es liegt aber zur Abrechnung alles schon seit Wochen der drv vor, warum bitte so ein in die Länge ziehen der Auszahlung der Nachzahlung..???? Das ist frech…!!!

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

im Forum kann niemand eine Auskunft geben, warum die Bearbeitung Ihres Rentenantrages inklusive Abrechnung der Nachzahlung so lang dauert und ob die erforderlichen Unterlagen bereits seit Wochen vorlagen. Die Sachbearbeitung hat Ihnen zugesagt, dass die Nachzahlung abgerechnet und angewiesen wird.

Sofern Sie mit der Bearbeitung Ihres Antrages nicht zufrieden sind, können Sie sich direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich beschweren.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Forumsteilnehmer,

ich habe einige unangemessene und beleidigende Äußerungen aus diesem Thread gelöscht. Bitte erinnern Sie sich daran, dass dieses Forum dazu da ist, Sachfragen auf Sachebene zu diskutieren und sich gegenseitig zu unterstützen. Fragende wie Antwortende sind aufgerufen, sich im Sinne friedlicher, lösungsorientierter Kommunikation mit Respekt zu begegnen. Unbeherrscht aggressive und beleidigende Äußerungen sind nicht zielführend und helfen keinem.

Wir bitten alle um gegenseitiges Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Admin

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13 Antworten

Siehe hieram 30.06.2021 | 11:07
Hallo Ratlos, in Ihrem Bescheid steht aber auch, ab wann Sie die laufende Rentenzahlung erhalten. In Ihrem Fall wohl ab 01.07. Diese wird jeweils zum Monatsende ausbezahlt, also zum 30.07. Und es steht dort, dass die Auszahlung einer Nachzahlung zunächst nicht erfolgt, da Erstattungsansprüche Dritter geprüft werden müssen. Dies sind zum Beispiel die Zahlungen des Krankengeldes, das Sie von der KK parallel für den Zeitraum des Rentenanspruches erhalten haben. Es wird also zunächst das KG erstattet und nur wenn der Netto-Betrag Ihrer Rente höher ist als das Brutto-KG, erhalten Sie überhaupt eine Nachzahlung. Sollte die Rente niedriger sein, müssen Sie die Differenz nicht erstatten, erhalten aber auch keine Nachzahlung. Eine Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen ist da leider durchaus üblich. Sollten Sie also keine Rücklagen haben, um die Zeit zu überbrücken, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich beim Jobcenter oder Amt für Grundsicherung zu erkundigen, ob Sie dort vorübergehend Unterstützung erhalten. Alles Gute!
Ratlosam 30.06.2021 | 11:19
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Guten Tag , Ich habe am 05.05.21 den Bescheid zur Bewilligung der EM Rente rückwirkend ab 1.10.20 bekommen. Daraus hat sich eine Nachzahlung ergeben welche nicht unerheblich ist , seit dem Bescheid erhalte ich natürlich kein Krankengeld mehr, was bedeutet das ich seit 2 Monaten ohne Einkommen bin..!!! Nach mehrmaligen Nachfragen sagte man mir heute das es jetzt bearbeitet wird und dann noch mal 10 Tage dauern wird…!! Es liegt aber zur Abrechnung alles schon seit Wochen der drv vor, warum bitte so ein in die Länge ziehen der Auszahlung der Nachzahlung..???? Das ist frech…!!!
Hallo Ratlos, in Ihrem Bescheid steht aber auch, ab wann Sie die laufende Rentenzahlung erhalten. In Ihrem Fall wohl ab 01.07. Diese wird jeweils zum Monatsende ausbezahlt, also zum 30.07. Und es steht dort, dass die Auszahlung einer Nachzahlung zunächst nicht erfolgt, da Erstattungsansprüche Dritter geprüft werden müssen. Dies sind zum Beispiel die Zahlungen des Krankengeldes, das Sie von der KK parallel für den Zeitraum des Rentenanspruches erhalten haben. Es wird also zunächst das KG erstattet und nur wenn der Netto-Betrag Ihrer Rente höher ist als das Brutto-KG, erhalten Sie überhaupt eine Nachzahlung. Sollte die Rente niedriger sein, müssen Sie die Differenz nicht erstatten, erhalten aber auch keine Nachzahlung. Eine Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen ist da leider durchaus üblich. Sollten Sie also keine Rücklagen haben, um die Zeit zu überbrücken, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich beim Jobcenter oder Amt für Grundsicherung zu erkundigen, ob Sie dort vorübergehend Unterstützung erhalten. Alles Gute!
Das ist alles bekannt , die Abrechnung konnte am 20.05 mit der Krankenkasse stattfinden da lag der drv schon alles vor. Da ich mit einer Partnerin zusammen lebe steht mir nach unserem sozial Gesetz keine Unterstützung vom Sozialamt zu, da müsste meine Frau für alle Kosten von mir aufkommen was aber beim Gehalt einer Krankenschwester eher einer Frechheit gleich kommt…!!! Kann man hier Verzugszinsen geltend machen..??
Siehe hieram 30.06.2021 | 12:16
Zitat von Ratlos anzeigenausblenden
Ratlos schrieb

Guten Tag ,

Ich habe am 05.05.21 den Bescheid zur Bewilligung der EM Rente rückwirkend ab 1.10.20 bekommen.

Daraus hat sich eine Nachzahlung ergeben welche nicht unerheblich ist , seit dem Bescheid erhalte ich natürlich kein Krankengeld mehr, was bedeutet das ich seit 2 Monaten ohne Einkommen bin..!!!

Nach mehrmaligen Nachfragen sagte man mir heute das es jetzt bearbeitet wird und dann noch mal 10 Tage dauern wird…!!

Es liegt aber zur Abrechnung alles schon seit Wochen der drv vor, warum bitte so ein in die Länge ziehen der Auszahlung der Nachzahlung..????

Das ist frech…!!![/quote]

Hallo Ratlos,

in Ihrem Bescheid steht aber auch, ab wann Sie die laufende Rentenzahlung erhalten. In Ihrem Fall wohl ab 01.07. Diese wird jeweils zum Monatsende ausbezahlt, also zum 30.07.

Und es steht dort, dass die Auszahlung einer Nachzahlung zunächst nicht erfolgt, da Erstattungsansprüche Dritter geprüft werden müssen.

Dies sind zum Beispiel die Zahlungen des Krankengeldes, das Sie von der KK parallel für den Zeitraum des Rentenanspruches erhalten haben. Es wird also zunächst das KG erstattet und nur wenn der Netto-Betrag Ihrer Rente höher ist als das Brutto-KG, erhalten Sie überhaupt eine Nachzahlung. Sollte die Rente niedriger sein, müssen Sie die Differenz nicht erstatten, erhalten aber auch keine Nachzahlung.

Eine Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen ist da leider durchaus üblich.

Sollten Sie also keine Rücklagen haben, um die Zeit zu überbrücken, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich beim Jobcenter oder Amt für Grundsicherung zu erkundigen, ob Sie dort vorübergehend Unterstützung erhalten.

Alles Gute![/quote]

Das ist alles bekannt , die Abrechnung konnte am 20.05 mit der Krankenkasse stattfinden da lag der drv schon alles vor.

Da ich mit einer Partnerin zusammen lebe steht mir nach unserem sozial Gesetz keine Unterstützung vom Sozialamt zu, da müsste meine Frau für alle Kosten von mir aufkommen was aber beim Gehalt einer Krankenschwester eher einer Frechheit gleich kommt…!!!

Kann man hier Verzugszinsen geltend machen..??

Nein, Verzugszinsen können hier nicht geltend gemacht werden. Und eine EM-Rente wird aufgrund Ihrer persönlichen gesundheitlichen Einschränkungen gewährt. Unabhängig davon, in welchen Verhältnissen (Ehe/Partnerschaft/solo) Sie leben gewährt. So werden ja auch z.B. die Einkünfte Ihrer Partnerin nicht auf die EM-Rente angerechnet. Dass die Einkünfte einer Krankenschwester (und auch anderen Pflegepersonals) zu gering sind, müssten Sie also an andere Stelle bemängeln (z.B. bei den Politikern), die Rentenversicherung selbst hat hierauf keinen Einfluss. Vielleicht hilft Ihnen ein nochmaliger Anruf bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihrer DRV, in dem Sie freundlich um vordringliche Bearbeitung bitten. Aber auch für die Nachzahlungsabrechnungen gibt es vom System vorgegebene Zahlungstermine, da kann nicht sehr viel 'gedreht' werden. Sie werden also zu dem im Bescheid angegebenen Termin (Rente ab xx.xx = Auszahlung zum Endes dieses Monats) die laufende Rentenzahlung erhalten und unabhängig von diesem aber auch die Nachzahlung ab 06.05. bis zum letzten Tag des Monats, nach dem die laufende Zahlung beginnt.
Klkksam 30.06.2021 | 11:38
Was denn für Verzugszinsen da musste ich schmunzeln :D Hierzu müsste die Rentenversicherung schuldhaft die Zahlungen verzögern. Was sie aber nicht tut. Woher wissen Sie denn so genau wann was der Rentenversicherung bekannt war? Die Rentenversicherung wartet auf die offizielle Mitteilung der Krankenkasse wie viel Geld sie beansprucht, um es dann abzurechnen. Wo steht, dass Sie Ihre Nachzahlung ab einem bestimmten Termin beanspruchen können? Richtig, nirgends. Erst nach Abrechnung können Sie eine ggf übrig geblieben Differenz haben. Vielleicht bekommen Sie auch nichts. Und wie Sie es ja sagen, Ihre Ehefrau hat nicht nur Ja gesagt um Steuern zu sparen, sondern auch um mit Ihnen eine Einstandsgemeinschaft einzugehen. Wenn Sie für Sie die Zeit überbrückt erhalten Sie ja eine NACHZAHLUNG um Ihr alles zurückzuzahlen. ;)
Gggam 30.06.2021 | 12:40
Das geht nicht , wenn der Anspruch da ist hat die drv nicht Wochen lang das Geld zurück zu halten wenn die Abrechnung klar ist und ein differenz Betrag übrig bleibt !!
Siehe hieram 30.06.2021 | 12:56
Es wird ja nicht zurück gehalten, sondern im Zuge der Bearbeitungsmodalitäten erledigt. Die Zeiten, dass man mal eben schnell einen Scheck ausstellt, weil man den Antragsteller und seine Umstände persönlich kennt und den Vorgang deshalb aus dem Aktenstapel hervorkramt, sind schon lange vorbei... Und selbst wenn der Mitarbeiter nun alles eingegeben hat und die Zahlung dann freigibt, sagt das Rechnerzentrum automatisch 'ich darf nur immer am .... auszahlen'. Das sind nun mal die 'Vorteile' die, die digitale Arbeitswelt mit sich bringt... (Ironie off)
Elbeam 30.06.2021 | 13:10
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Da ich mit einer Partnerin zusammen lebe steht mir nach unserem sozial Gesetz keine Unterstützung vom Sozialamt zu Dass die Einkünfte einer Krankenschwester (und auch anderen Pflegepersonals) zu gering sind, müssten Sie also an andere Stelle bemängeln
Demnach gilt die monetäre Situation von Staatswegen als ausreichend! Hartzis und Grusis müssen von deutlich weniger leben. Das Ansprüche Dritter geprüft werden, ist auch völlig normal.Wer natürlich seine Ausgaben auf Kante genäht hat, der kommt ins Sträuchern, sobald auch nur ein Euro fehlt.
Weseram 30.06.2021 | 13:15
Zitat von Elbe anzeigenausblenden
Demnach gilt die monetäre Situation von Staatswegen als ausreichend! Hartzis und Grusis müssen von deutlich weniger leben. Das Ansprüche Dritter geprüft werden, ist auch völlig normal.Wer natürlich seine Ausgaben auf Kante genäht hat, der kommt ins Sträuchern, sobald auch nur ein Euro fehlt.
Das nennt man nicht auf Kante genäht sondern die hohen Kosten , Kinder welche ernährt werden wollen, und nicht zu vergessen die schleichende Inflation in diesem tollen reichen Land ……………. Witzbold……!!!
Peter T.am 30.06.2021 | 13:22
Zumal. Man auch dazu sagen muss, dass Krankengeld ist fast immer höher als die EM Rente. Daher hat man also bei 6 Monaten Krankengeld auch schon eine Menge Geld mehr bekommen, als wenn die EM Rente sofort gewährt und gezahlt worden wäre.
Armam 30.06.2021 | 15:29
Was hier für Kapitalisten im Forum sich rumtreiben….
S.Gutam 30.06.2021 | 15:17
Zumal. Man auch dazu sagen muss, dass Krankengeld ist fast immer höher als die EM Rente. Daher hat man also bei 6 Monaten Krankengeld auch schon eine Menge Geld mehr bekommen, als wenn die EM Rente sofort gewährt und gezahlt worden wäre.
Nö falsch , bei mir war die Rente deutlich höher als das Krankengeld…!!
Hatte auch viel mehr Krankengeld - 1.680 Euro, EMR nur 1.240 Euro.
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