Guten Tag ,
Ich habe am 05.05.21 den Bescheid zur Bewilligung der EM Rente rückwirkend ab 1.10.20 bekommen.
Daraus hat sich eine Nachzahlung ergeben welche nicht unerheblich ist , seit dem Bescheid erhalte ich natürlich kein Krankengeld mehr, was bedeutet das ich seit 2 Monaten ohne Einkommen bin..!!!
Nach mehrmaligen Nachfragen sagte man mir heute das es jetzt bearbeitet wird und dann noch mal 10 Tage dauern wird…!!
Es liegt aber zur Abrechnung alles schon seit Wochen der drv vor, warum bitte so ein in die Länge ziehen der Auszahlung der Nachzahlung..????
Das ist frech…!!![/quote]
Hallo Ratlos,
in Ihrem Bescheid steht aber auch, ab wann Sie die laufende Rentenzahlung erhalten. In Ihrem Fall wohl ab 01.07. Diese wird jeweils zum Monatsende ausbezahlt, also zum 30.07.
Und es steht dort, dass die Auszahlung einer Nachzahlung zunächst nicht erfolgt, da Erstattungsansprüche Dritter geprüft werden müssen.
Dies sind zum Beispiel die Zahlungen des Krankengeldes, das Sie von der KK parallel für den Zeitraum des Rentenanspruches erhalten haben. Es wird also zunächst das KG erstattet und nur wenn der Netto-Betrag Ihrer Rente höher ist als das Brutto-KG, erhalten Sie überhaupt eine Nachzahlung. Sollte die Rente niedriger sein, müssen Sie die Differenz nicht erstatten, erhalten aber auch keine Nachzahlung.
Eine Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen ist da leider durchaus üblich.
Sollten Sie also keine Rücklagen haben, um die Zeit zu überbrücken, bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich beim Jobcenter oder Amt für Grundsicherung zu erkundigen, ob Sie dort vorübergehend Unterstützung erhalten.
Alles Gute![/quote]
Das ist alles bekannt , die Abrechnung konnte am 20.05 mit der Krankenkasse stattfinden da lag der drv schon alles vor.
Da ich mit einer Partnerin zusammen lebe steht mir nach unserem sozial Gesetz keine Unterstützung vom Sozialamt zu, da müsste meine Frau für alle Kosten von mir aufkommen was aber beim Gehalt einer Krankenschwester eher einer Frechheit gleich kommt…!!!
Kann man hier Verzugszinsen geltend machen..??