Hallo Tina,
die Agentur für Arbeit hat einen Anspruch auf Erstattung ihrer Leistungen, wenn diese Leistungen zeitlich mit der Rente wegen Erwerbsminderung zusammentreffen. Der Anspruch besteht aber nur in Höhe der Rente wegen Erwerbsmionderung und wird tagegenau abgerechnet. Wenn die Agentur für Arbeit die Leistung ab Mitte August eingestellt hat, erfolgt die Abrechnung auch nur bis Mitte August(tagegenau). Die Differenz wird Ihnen ausgezahlt, sobald die Bezifferung vorliegt.
Hinsichtlich der gezahlten und ggf. zu erstattenden Krankenkassenbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.