Hallo Frank,
Ihre Ausführungen sind richtig. Sofern die Arbeitsunfähigkeit nach Rentenbeginn eingetreten ist, wird das Krankengeld anrechnungsfrei geleistet. Ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse besteht in diesen Fällen nicht.
Zu der Bearbeitungsdauer kann ich keine Prognosen abgeben. Versuchen Sie doch noch einmal am Montag Ihren Sachbearbeiter zu erreichen.