Hallo Nelly,
ein Sparkonto ist nicht für den täglichen Zahlungsverkehr gedacht. Hierfür sind nur Girokonten vorgesehen.
Wir als Rentenversicherungsträger haben kein Problem damit, die Rente auf das Girokonto einer dritten Person zu überweisen. Die Bank könnte das aber anders sehen, da in der Regel Ihre Tochter bei der Girokontoeröffnung unterschrieben hat, dass Sie nur auf eigene Rechnung handelt. Wie Sie sich nun verhalten sollen, um an das Geld heranzukommen, können wir Ihnen auch nicht sagen, da wir keine Spezialisten im Bankenrecht sind.
Für die Zukunft eröffnen Sie sich am besten ein eigenes Girokonto.
Die Änderung der Bankverbindung teilen Sie uns am besten online mit:
Renten Service - Gesetzliche Rente
Alternativ ist auch eine Änderung über den Postrentendienst in Schriftform möglich. Das Formular für die Änderungsanzeige erhalten Sie in den Postfilialen.
Freundliche Grüße