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Experten-Antwort

Nachzahlung Erwerbsminderungsrente nach 1 Jahr widerspruch

von heike zewen08.04.2013 | 15:35
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6 Antworten

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Mein Mann ist seit 13 Monaten im Widerspruch mit der RV wegen der Erwerbsminderungsrente.Er hat 2 Jahre volle EU bekommen und wurde dann abgelehnt. war dann bei einen Gutachter dann zur Reha und nun soll er nur noch Teil-EU bekommen .( Info Bj 1960) Er ist seit 04/12 Arbeitslos gemeldet und bekommt ALG I. Nun meine Fragen, wenn mein Mann den endgültigen Bescheid bekommt, bekommt er dann Rückwirkend die TEU voll ausgezahlt ? Oder verrechnet die RV sie mit dem ALG ?Und wird seine ALG- Anwartschaft von 15 Monaten dann wieder auf null gesetzt? So das er ab Bescheid dann TEU und ALG I beziehen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Zewen,

trifft eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. eine Rente wegen Berufsunfähigkeit mit Arbeitslosengeld zusammen, wird das Arbeitslosengeld in der Regel auf die Rente angerechnet. Der Zahlungsanspruch auf die Rente kann sich also vermindern oder ggf. ganz entfallen (der Anspruch dem Grunde nach wird nicht berührt). Ein Erstattungsanspruch hat die Agentur für Arbeit in diesen Fällen nicht. Anderes gilt bei Renten wegen voller Erwerbsminderung.

Bzgl. Ihrer Frage zu dem Arbeitslosengeldanspruch können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich hierfür bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

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5 Antworten

Steineram 08.04.2013 | 16:14
" Nun meine Fragen, wenn mein Mann den endgültigen Bescheid bekommt, bekommt er dann Rückwirkend die TEU voll ausgezahlt ? " Nein. Die RV behält die Rentennachzahlung natürlich erstmal ein und verrechnet diese mit dem ALG I was in der Zeit der Überschneidung mit der Teil Rente von der AfA gezahlt wurde. Rest - falls was übrig , was ich nicht glaube, da ALG I sicher doch rhöher als die Teil rente - bekommt ihr Mann dann aber. " Oder verrechnet die RV sie mit dem ALG ?" Ja so sit es. Im Rahmen der individuellen Hinzuverdienstgrenze bei der teilweisen EM-Rente wird das ALG I mit der Teil Rente aus der Nachzahlung verrechnet. Rente und ALG I in voller Höhe geht natürlich nicht. " Und wird seine ALG- Anwartschaft von 15 Monaten dann wieder auf null gesetzt? " Nein, da er ja dann auch rückwirkend nur Teil EM war/ ist und somit Halbe Tage arbeiten kann bzw. sogar müsste. Bei der vollen EM-Rente wäre es aber so. Dann wäre es so als ob er gar kein ALG I bezogen hätte.
heike zewenam 08.04.2013 | 16:25
Mein Mann ist laut Gutachten voll Berufsunfähig in seinen erlernten Beruf , kann aber mehr als sechs Stunden einen anderen Job ausüben (mit erheblichen Einschränkungen) Er hat ALG bekommen , damit er überhaupt irgendwoher Geld erhält. Es war nur zur Überbrückung , bis das Widerspruchsverfahren durch ist.
Steineram 08.04.2013 | 17:00
Ja, weil Jahrgang 1960 bekommt er noch diese alte teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähgikeit. Damit ist er aber eben NUR Berufsunfähigkeit und auf dem allgemeinem Arbeitsnalrt VOLL erwerbsfähig. Ist damit die schlechteste aller Rentenarten. Ich würde die keinesfalls akzeptieren und falls der Widerspruch jetzt auch abgelehnt wird ( was ja noch gar nicht sicher ist ) dann noch vors Sozialgericht gehen, mit dem Ziel wieder die volle EM-Rente zu erhalten. Da muss doch was gehen. Wer zu früh aufgibt und nicht kämpft hat schon verloren.
Gabyam 08.04.2013 | 22:01
Hallo, bei mir war es auch so. Die Arbeitsagentur meldete Erstattungsansprüche. Der Betrag, der dann übrig blieb, wurde mir ausgezahlt. Die ALG-Ansprüche werden nicht auf Null gesetzt, so wie Steiner es schrieb, zumindest hat mir das die Arbeitsagentur so gesagt. Darum war ich auch ziemlich sauer, denn, wenn ich das komplette ALG zurückzahle, kann ich doch eigentlich auch erwarten, dass es so gesehen wird, als ob ich nie ALG bekommen hätte. Mir hat man gesagt, dass durch die EM-Rente ein neuer Anspruch auf ALG auflebt.
Steineram 09.04.2013 | 08:51
" dass durch die EM-Rente ein neuer Anspruch auf ALG auflebt" So ist es es. Aber nur bei der vollen EM-rente und nicht bei der teilweisen EM-rente.
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