Hallo Frau Zewen,
trifft eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. eine Rente wegen Berufsunfähigkeit mit Arbeitslosengeld zusammen, wird das Arbeitslosengeld in der Regel auf die Rente angerechnet. Der Zahlungsanspruch auf die Rente kann sich also vermindern oder ggf. ganz entfallen (der Anspruch dem Grunde nach wird nicht berührt). Ein Erstattungsanspruch hat die Agentur für Arbeit in diesen Fällen nicht. Anderes gilt bei Renten wegen voller Erwerbsminderung.
Bzgl. Ihrer Frage zu dem Arbeitslosengeldanspruch können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich hierfür bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.