Hallo Manuel Krüger,
ich kann die von Ihnen dargestellte Problematik zwar nachvollziehen, eine vorschussweise Zahlung der Ihnen bereits bewilligten Halbwaisenrente ist aber leider schon deshalb nicht möglich, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Hinsichtlich der auf das falsche Konto überwiesenen Nachzahlung kann ich Sie zur Klärung letztlich auch nur an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger verweisen. Eine Beschleunigung des Verfahrens durch dieses Forum ist leider nicht möglich.