Hallo Maximiliane,
wie Ihnen bereits Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat, ist der Bescheid über die Teilzahlung und die damit verbundenen Vereinbarungen bindend geworden.
Eine weitere Möglichkeit zur Zahlung von Beiträgen ergibt sich ab Vollendung des 50. Lebensjahre nach §187a SGB VI; vielleicht kommt dies für Sie infrage.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich unter der Servicehotline 0800 1000 4800 oder nach vorheriger Terminvereinbarung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.