Hallo Schulkind,
in dem von Ihnen zitierten Artikel ist das Thema Nachzahlung für Schulzeiten sehr ausführlich erläutert worden.
Durch die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen für die Zeit vor dem vollendeten 17. Lebensjahr erweitert man den belegungsfähigen Zeitraum, aus dem der Durchschnittswert auch für die Bewertung Zurechnungszeit gebildet wird.
Insofern stimmt Ihre Überlegung, dass ein hoher Beitrag für einen Monat einen besseren Duchschnittswert erbringt als mehrere niedrige Beiträge für mehrere Monate.
Wie in dem Artikel bereits beschrieben wurde, wäre diese Nachzahlung dann interessant, wenn es nicht auf die Anzahl der Beitragsmonate für die Erfüllung der Wartezeiten ankommt, da diese bereits anderweitig erfüllt sind oder werden.
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