Hallo,
sicher möchten Sie Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da Ihre Partnerin die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, die Schwerbehinderteneigenschaft von mind. 50 % vorliegt und das 60. Lebensjahr bereits vollendet wurde.
Eine Nachzahlung von Beiträgen für vergangene Zeiten, um die Rentenhöhe der bevorstehenden Altersrente zu erhöhen, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht vorgesehen.
Solange der Altersvollrentenantrag noch nicht gestellt ist, könnte sie lediglich für das vergangene Jahr (bis zum 31.03. dieses Jahres) oder für das laufende Jahr freiwillige Beiträge bezahlen, soweit diese Zeiten nicht bereits mit Pflichtbeitragszeiten belegt sind.
Ob sich dies lohnt, sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
Bezüglich der sozialen Absicherung als Rentnerin verweisen wir noch auf die Grundsicherungsleistungen (näheres dazu bitte im Grundsicherungsamt - Landratsamt erfragen).
Freundliche Grüße