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Experten-Antwort

Nachzahlung für Schulzeiten

von Mark22.03.2013 | 11:37
4672 Ansichten
18 Antworten
Liebe Experten, für die Zeiten zwischen meinem 16. und 17. Geburtstag möchte ich freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen (§207 SGB VI), da ich chronisch krank bin und meinen EM-Schutz bestmöglich ausbauen will. Die Nachzahlung betrifft den Zeitraum 06/1991-05/1092. Man hat mir neulich bei der DRV gesagt, das wären rund 1.100EUR/Monat. Jetzt habe ich zwei Probleme: 1. Ich habe das Formular verlegt. Ich habe selbst nochmal gesucht und das Formular V080 gefunden. War das das richtige? 2. In das Formular muss ich einen konkreten Betrag eintragen. Wie hoch ist dieser Betrag exakt? Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze x Beitrag zur Rentenversicherung (5.800EUR x 18,9% = 1.096,20EUR)? Oder wird der Wert irgendwie anhand der Werte von 1991/92 berechnet? Denn damals waren ja - glaube ich - pro Jahr noch mehr Entgeltpunkte / Jahr erreichbar als das heute üblich ist. Ich bin im "Westen" aufgewachsen. Danke schon mal im voraus. Mark

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2013 | 13:07

Hallo Mark ,

zunächst zum Punkt 1 Ihrer Frage: Der korrekte Vordruck zur Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten hat die Bezeichnung V 080.

Der monatliche Mindestbeitrag beträgt derzeit 85,05 €,der monatliche Höchstbeitrag liegt bei 1096,20 €.

Wegen der Komplexität des Sachverhalts u.a. positive und negative Auswirkungen auf die Rentenhöhe, z.B. bei Nachentrichtung des Mindestbeitrags Auswirkungen auf Zusatzversorgungssysteme unter Anrechnung der Rente, und Familienversicherung in der Krankenversicherung usw., empfehlen wir dringend eine persönliche Vorsprache in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung.

17 Antworten

GDB100am 22.03.2013 | 12:06
Das wäre ja ganz was neues, wenn das gehen würde. Normalerweise kann man nur für das Vorjahr spätestens im Aprill oder so nachzahlen. Sind das nicht die Zeiten, die von der DRV vor einigen Jahren bei den Schulzeiten-Anrechnungszeiten einfach per Gesetzt rückwirkend gestrichen wurden ? Ja das ist schmerzlich, denn mir fehlt das Jahr Anrechnungzeiten auch gewaltig.
Gigiam 22.03.2013 | 12:13
GDB100 schrieb

Stimmt, aber nicht vergessen, Enteignung kommt immer mehr in Mode !

Ist halt alternativlos ;)

Das ist nichts neues. § 207 SGB VI gibt es immer noch. Nur nicht mehr für alle Jahrgänge. Gigi
Remusam 22.03.2013 | 12:15
Nachzahlung für Ausbildungszeiten (1) Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, können Versicherte auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. (2) Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden
Ärmsteram 22.03.2013 | 12:17
" Man hat mir neulich bei der DRV gesagt, das wären rund 1.100EUR/Monat." Finanziell lohnt sich so eine Nachzahlung aber nun wirlklich nicht. Dann kan man das Geld ja auch gleich verbrennen oder nach Zypern senden...
GDB100am 22.03.2013 | 12:35
Nachdem er gezahlt hat bekommt er dann folgendes Schreiben: --------------------------------- Aufhebungs und Abänderungsbescheid. Nachfolgend wird dargestellt welche frühere Entscheidung aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr gelten. Zudem sind wir aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung gehalten, ggf. früher getroffene Entscheidungen zu konkretisieren. Für die Zeit vom 06/1991 bis 05/1092 können wegen Rechtsänderungen die bisher vorgemerkten Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildungen nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie vor dem 17. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Der bisherige Bescheid über die Feststellung dieser Zeit wird insoweit nach § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. ------------------------- Spar dir lieber das Geld Junge !
KSCam 22.03.2013 | 12:18
Machen Sie es doch einfach formlos wenn Sie das Formular nicht finden. Ein Schreiben nach dem Motto: ich will für die Zeit von 06/91 bis 05/92 den Höchstbeitrag einzahlen. Personalien und Versicherungsnummer dazu........ Der Höchstbeitrag liegt übrigens derzeit tatsächlich bei 1096,20 € wie man ganz einfach in google auch recherchieren könnte. Eine Zusatzfrage: um wieviel würde sich dadurch mein monatlicher Rentenanspruch erhöhen, ist auch schnell dazu geschrieben.
KSCam 22.03.2013 | 13:07
Lasst doch die guten Ratschläge! Mark verspricht sich durch diese Zahlung für den Fall einer baldigen EM eine höhere Rente, weil er glaubt, dass die Zahlung von 1 Jahr Höchstbeiträgen seine Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit wesentlich erhöhen können. Wie hoch derzeit seine EM Rente ist, weiß er aus der jährlichen Renteninformation. Wie hoch die Rente nach entsprechender Zahlung ist, kann er sich errechnen lassen (deshalb riet ich ihm im ersten Beitrag zur Zusatzfrage :)). Wie er sich dann entscheidet, ist allein sein Bier. Und ob dann, wenn er vielleicht in Rente geht, die Gesetze immer noch so sind wie heute, ist sein persönliches Risiko, für das er im Zweifel 12 mal 1096,20 hinblättert. Zahlt er und stirbt bevor er in Rente geht, ist es halt Pech (oder die Witwe freut sich).....
GDB100am 22.03.2013 | 13:32
Stimmt, aber nicht vergessen, Enteignung kommt immer mehr in Mode ! Ist halt alternativlos ;)
Klartextam 22.03.2013 | 14:22
Bin mal gesapnnt man Fr. Merkel den nächsten Griff in unsere Rentenkasse a la Zypern durchführt. Ich traue denen genau von hier bis zur nächsten Wand. Die verkaufen ihre Mutter wenns dafür Geld geben würde. Pfui Teufel.
Sonniam 22.03.2013 | 20:50
Hallo. Selbst wenn er das für ein Jahr nachzahlt ist es noch nicht einmal ein Rentenpunkt der liegt über 30000 Euro und würde dann nur 27,20 Euro monatlich betragen.Aber wenn er soviel über hat kann er das ja machen. Habe grad die Hallo. Wenn man über 32000 Euro eingezahlt hat ergibt sich ein Rentenpunkt von 27,20 Euro monatlich Also würde das grad mal eben über 10 Euro monatlich machen ob sich das lohnt? LG SONJA
Sonniam 22.03.2013 | 20:54
Hallo Die Nachricht war verschwunden und deshalb halbwegs Doppelt.Aber habe nach gesehen für über 32000 Euro gibt es einen Rentenpunkt der derzeit bei 27,20 Monatlich liegt ob sich das lohnt es wären grad eben über 10 Euro da würde ich das Geld für den Notfall eher anlegen. LG SONJA
KSCam 22.03.2013 | 22:45
an Sonja - Sie denken falsch oder haben wenig Ahnung! 32000 Euro Verdienst (nicht Beitrag) bringen einen EP, und da zahlt man "nur" ca 6000 € ein (18,9% aus 32000). Wer also Höchstbeiträge zahlt, zahlt etwa das Doppelte und erwirbt immerhin etwa 2 EP und steigert die Rente um etwa 54 € und nicht um 10 €. Bitte keinen "absoluten Scheiss" schreiben.
einefrageam 23.03.2013 | 09:58
Selbt unabhängig davon, ob man seine mögliche EU-Rente erhöht, finde ich die Nachzahlung für Schulzeiten gar nicht so unattraktiv. Eine vergleichbare Einzahlung in eine private Rente rentiert doch derzeit kaum besser. Beispiel: Eine Einzahlung von 10 TEUR für einen 45-Jährigen in eine private Renteversicherung mit Rentenzahlung ab dem 67. Lebensjahr bringt derzeit einen Garantieanspruch < 50,- EUR. Eine Zahlung in die GRV bringt einen Anspruch von ~ 43,59 EUR Es ist daher eher eine Glaubensfrage, ob man der gesetzlichen Rente oder dem Kapitalmarkt vertraut.
Markam 24.03.2013 | 17:38
@ KSC, Remus & Gigi: Danke für die Antwort. Werde ich so machen. @ GDB100, Sie haben zwar keine Ahnung von der aktuellen Gesetzeslage ("Das wäre ja ganz was neues, wenn das gehen würde."), wissen aber ganz genau, wie sich diese in Zukunft entwickelt ("Nachdem er gezahlt hat bekommt er dann folgendes Schreiben. ..."). Tut mir leid, aber Ihre Kommentare ordne ich erst mal der Kategorie Stammtisch zu - und die haben in diesem EXPERTEN-Forum genauso wenig zu suchen wie einige andere Antworten. @ einefrage Sehe ich ähnlich wie Sie. Einige amerikanische Rentner, die nur dem Aktienmarkt vertraut haben, schauen jetzt vermutlich auch etwas dumm aus der Wäsche. Und wie ich geschrieben habe, geht es mir ja vor allem auch um die Absicherung gegen EM - und die kann einen bei Multipler Sklerose halt mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit recht jung treffen. Ein "offizieller" Experte hat sich ja leider nicht gemeldet. Ich interpretiere das mal als "Ich habe  nichts mehr hinzuzufügen". Viele Grüße Mark
KSCam 24.03.2013 | 18:13
Ich würde das Fehlen der Expertenmeinung anders interpretieren: Der eingeteilte Experte hatte am Freitag um 12 oder so Dienstschluss und wird eine 23 Minuten vorher gepostete Frage wohl am Montag beantworten. So weltbewegend ist das Problem nicht, dass die Antwort unbedingt am Wochenende gegeben werden müsste. :)
Markam 24.03.2013 | 20:26
KSC schrieb

Ich würde das Fehlen der Expertenmeinung anders interpretieren:

Der eingeteilte Experte hatte am Freitag um 12 oder so Dienstschluss und wird eine 23 Minuten vorher gepostete Frage wohl am Montag beantworten.

So weltbewegend ist das Problem nicht, dass die Antwort unbedingt am Wochenende gegeben werden müsste. :)

@ KSC Halte meine Frage auch nicht für "weltbewegend". Der Experte hat nur noch mindestens 4 Fragen am Freitag Nachmittag beantwortet - deswegen habe ich mich etwas gewundert, dass nicht mal ein "der Antwort von xy wird zugestimmt" kam, wie das so oft der Fall ist. Aber keine Angst: Ich gönne den Experten ihr Wochenende. Und habe von Ihnen wohl die ebenfalls richtige Antwort eines inoffiziellen Experten erhalten. Wir Deutschen neigen anscheinend wirklich dazu auf jeder Auskunft einen "Behördenstempel" haben zu wollen ;-) Mark
B´sonam 25.03.2013 | 14:16
Der Gedankengang von Mark ist (bei drohender Erwerbsminderung !) in meinen Augen nicht unklug. Bei einer fiktiven Probeberechnung "EM ohne Nachzahlung EM mit Nachzahlung von Höchstbeiträgen" kommt durch die Nachzahlung eine Netto-Rentensteigerung von ca 100 EUR raus (zumindest in dem von mir gerechneten Fall ;-)). Mark ist aktuell 37, wenn er heute EM-Rente beziehen müßte (und sich die Beiträge wie oben auswirken würden), dann hätte er das eingezahlte Geld nach 11 Jahren wieder "raus" (gaaaaanz vereinfacht gesagt und gerechnet...).
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