Hallo Mark ,
zunächst zum Punkt 1 Ihrer Frage: Der korrekte Vordruck zur Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten hat die Bezeichnung V 080.
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt derzeit 85,05 €,der monatliche Höchstbeitrag liegt bei 1096,20 €.
Wegen der Komplexität des Sachverhalts u.a. positive und negative Auswirkungen auf die Rentenhöhe, z.B. bei Nachentrichtung des Mindestbeitrags Auswirkungen auf Zusatzversorgungssysteme unter Anrechnung der Rente, und Familienversicherung in der Krankenversicherung usw., empfehlen wir dringend eine persönliche Vorsprache in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung.
Stimmt, aber nicht vergessen, Enteignung kommt immer mehr in Mode !
Ist halt alternativlos ;)
Ich würde das Fehlen der Expertenmeinung anders interpretieren:
Der eingeteilte Experte hatte am Freitag um 12 oder so Dienstschluss und wird eine 23 Minuten vorher gepostete Frage wohl am Montag beantworten.
So weltbewegend ist das Problem nicht, dass die Antwort unbedingt am Wochenende gegeben werden müsste. :)
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