Hallo Max Cologne,
für Zeiten, in denen man in der Vergangenheit nicht versichert war, können generell nachträglich keine Beiträge gezahlt werden.
Es gibt zwar die Möglichkeit, für Schul- und Studienzeiten Beiträge nachzuzahlen. Die Nachzahlung ist u.a. möglich für über den Zeitraum von acht Jahren hinausgehende Zeiten der schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, sofern diese Zeiten noch nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.
Da Sie, wie Sie schreiben, mittlerweile 48 Jahre alt sind, kommt diese Möglichkeit leider nicht mehr in Betracht.