Hallo Irmi,
hinsichtlich der Anrechnung einer Nachzahlung der Grundrente auf die Grundsicherung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Leistungsträger.
Bei der Grundsicherung ist ein Freibetrag für die gesetzliche Rente vorgesehen.
Haben Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, wird ein Betrag in Höhe von 100 Euro der monatlichen Bruttorente zuzüglich 30 Prozent der darüber liegenden Rente nicht angerechnet. Dieser Freibetrag wird auf 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung begrenzt. Der Freibetrag läge somit zum Beispiel im Jahr 2021 bei maximal 223 Euro.
Zu dieser Frage ein Beispiel:
Sie haben mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt und ihre monatliche Bruttorente beträgt 550 Euro.
Hiervon wären 100 Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 450 Euro würden 30 Prozent nicht angerechnet. 30 Prozent von 450 Euro betragen 135 Euro. Es ergäbe sich ein nicht anzurechnendes Einkommen von 235 Euro. Mit diesem Betrag würden 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung überschritten. Der Freibetrag für die Grundsicherung oder dem Wohngeld wäre daher auf 223 Euro zu begrenzen. Das bedeutet: von ihrer Rente in Höhe von 550 Euro würden nur 327 Euro (550 Euro - 223 Euro) auf die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet.
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