Hallo Maria Weber,
ohne konkrete Angaben können wir nicht beurteilen, aus welchen Gründen es bei Ihnen und Ihrer Schwester zu unterschiedlichen Nachzahlungzeiträumen kommt. Diese könnten beispielsweise durch das Vorliegen verschiedener Sachverhalte begründet sein (u.a. Anspruchsvoraussetzung: Vorliegen von Schul- oder Berufsausbildung, sofern die Halbwaise über 18 Jahre alt ist).
Wir empfehlen eine unmittelbare Klärung mit Ihrem Rentenversicherungsträger.