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Experten-Antwort

Nachzahlung Halbwaisenrente

von Maria Weber28.01.2011 | 11:03
1446 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mein Vater ist am 27.2.2010 gestorben und ich habe am 28.10. Halbwaisenrente beantragt. In meinem Bescheid steht, dass mir die Rente zusteht und dass ich eine Nachzahlung vom Beginn des Monats der Antragsstellung erhalte. Meine Schwester hat aber eine Nachzahlung ab dem 1.3.10 bekommen und ihr wurde die Auskunft gegeben, dass man immer eine achzahlung ab dem Folgemonat des Todes des Elternteils bekommt, in unserem Fall also März, solange die Antragsstellung nicht mehr als 12 Monate nach dem Eintreten des Todes erfolgt. Warum bekam meine Schwester also ab März zurückgezahlt (sie beantragte erst im August) und ich ab Oktober (=Monat der Antragsstellung)?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2011 | 11:20

Hallo Maria Weber,

ohne konkrete Angaben können wir nicht beurteilen, aus welchen Gründen es bei Ihnen und Ihrer Schwester zu unterschiedlichen Nachzahlungzeiträumen kommt. Diese könnten beispielsweise durch das Vorliegen verschiedener Sachverhalte begründet sein (u.a. Anspruchsvoraussetzung: Vorliegen von Schul- oder Berufsausbildung, sofern die Halbwaise über 18 Jahre alt ist).

Wir empfehlen eine unmittelbare Klärung mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

...am 28.01.2011 | 11:20
Hallo Maria, rufen Sie einfach mal bei Ihrer zuständigen DRV an und fragen warum das in Ihrem Fall so ist. Es besteht z.B. die Möglichkeit, dass Sie die Voraussetzungen für die Waisenrente erst ab dem Antragsmonat erfüllen (älter als 18 und in Ausbildung). Das kann man ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes nicht beurteilen. Möglich ist auch, dass die DRV einen Fehler gemacht hat ... soll nicht vorkommen ... kommt aber vor. Einfach anrufen und Erklären lassen. In Widerspruch können Sie ja auch noch gehen, wenn die Begründung nicht plausibel ist. MfG ...
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