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Nachzahlung Pflichtbeitraege Freiberuflicher Lehrer

von help27.04.2007 | 03:08
1565 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als Amerikaner habe ich seit 2003 in Deutschland als Sprachlehrer gearbeitet. Mir wurde immer von den Auftragebern und auch von Steuerberatern gesagt, dass ich selbstaendig sei und daher keine Rentenverischerung zahlen muss. Nun weiss ich, dass dies falsch ist. Ich moechte die Angelegenheit erledigen. Meine Fragen: 1.) Kann ich auch noch nachtraeglich fuer die erste drei Jahre meiner Taetigkeit den halben Regelbeitrag zahlen? 2.) Falls 1.) geht, kann man dann fuer das 4. Jahr Einkommensabhaengig zahlen (Wechsel der Berechnngmethode) 3.) Muss ich neben den Nachtraeglichen Beitraegen mit zusaetzlichen Strafzahlungen oder Zinsen rechnen? 4.) Wenn ich alles gezahlt habe, bekomme ich dann rueckwirkend eine Bescheinigung fuer die verschiedenen Jahre (das ich in Deutschland Beitraege gezahlt habe)? Das brauche ich fuer die US Social Security um nicht dopplet zu zahlen. 5.) Wie lange dauert es bis die BFA so ein Fall geklaert hat. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.04.2007 | 11:57

Den Ausführungen von Knut Rassmussen ist zuzustimmen. Die Antwort zu 1 wäre übrigens in § 165 Abs.1 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI nachzulesen.

Derzeit beträgt der halbe Regelbeitrag im Monat 243,78 Euro.

Zuständige Verbindungsstelle für das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen ist die Deutsche Rentenversicherung Nord, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_34600/DRVN/de/Navigation/Rente/Ausland__Rente/Verbindungsstellen__node.html__nnn=true

MfG

1 Antworten

Knut Rassmussenam 27.04.2007 | 08:15
1. Ja. 2. Ja. dieser Wechsel ist immer (sogar monatsweise) möglich. 3. Nein. Es sei denn, sie halten vereinbarte!!! Raten nicht ein. 4. Ja. 5. Das liegt an vielen Faktoren. Normalerweise 4 - 6 Wochen.
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