Den Ausführungen von Knut Rassmussen ist zuzustimmen. Die Antwort zu 1 wäre übrigens in § 165 Abs.1 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI nachzulesen.
Derzeit beträgt der halbe Regelbeitrag im Monat 243,78 Euro.
Zuständige Verbindungsstelle für das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen ist die Deutsche Rentenversicherung Nord, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_34600/DRVN/de/Navigation/Rente/Ausland__Rente/Verbindungsstellen__node.html__nnn=true
MfG